Rekord-Kartellstrafe

Mini-Übernahme kommt Billa-Mutter Rewe teuer

Wirtschaft
04.02.2025 11:30

Die Billa-Mutter Rewe muss die bisher höchste je in Österreich verhängte Kartellstrafe zahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht erhöhte die vom Kartellgericht ursprünglich festgesetzte Geldbuße in Höhe von 1,5 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro. Auslöser war eine Übernahme von Verkaufsflächen für eine Filiale in Wels. 

Grund ist die verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses. Die zuvor höchsten Kartellstrafen erhielten im Rahmen des Baukartells Porr (62,4 Millionen Euro) und Strabag (45,4 Millionen Euro).

Übernahme von Verkaufsflächen in Wels
Der Rewe-Fall liegt bereits mehrere Jahre zurück: Mitte 2018 übernahm die damalige Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nun Billa Plus) Verkaufsflächen für einen Lebensmitteleinzelhandel im WELAS Park Einkaufszentrum in Wels, wo zuvor die Weiß Handels GmbH einen Lebensmitteleinzelhandel betrieben hatte.

Dieser Vorgang wurde bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht als Zusammenschluss angemeldet – ein Fehler, der die Billa-Mutter Rewe nun einiges an Geld kostet. 

Festsetzung auf Basis des Jahresumsatzes
Die Festsetzung der Rekordstrafe basiert auf dem Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von über 92 Milliarden Euro im Jahr 2023. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes, also bis zu 9 Milliarden Euro. „Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird“, erklärte der Oberste Gerichtshof.

Man habe als OGH „bereits mehrfach klargestellt, dass auch in Österreich zur wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich ist.“

Behörde sieht Regierung am Zug
Von der Regierung wünscht sich die Wettbewerbsbehörde schon seit längerem Nachschärfungen beim Kartell- und Wettbewerbsrecht. In Deutschland und Großbritannien haben die Wettbewerbshüter mehr Möglichkeiten in der Hand.

„In Österreich haben wir nur das Instrument der Fusionskontrolle, die Preiserhöhungen, welche durch Marktkonzentration entstehen, aufhalten kann“, erklärte die BWB anlässlich des Rewe-Entscheids. „Diese dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

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