Das Millionen-Finanzvergehen des Tiroler Ex-WK-Präsidenten endete mit bedingter Haft und Geldstrafen. Für die Staatsanwaltschaft reichen die Konsequenzen zu wenig weit, sie legte nun Berufung ein.
Sichtlich erleichtert nahm Christoph Walser, ehemaliger Obmann der Tiroler Wirtschaftskammer und Thaurer Bürgermeister, das Urteil am vergangenen Donnerstag auf. Wie berichtet, blieb dem 50-Jährigen das Gefängnis erspart.
Die Staatsanwaltschaft hat Einspruch erhoben. Jetzt wird erst einmal das schriftliche Ersturteil abgewartet.
Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck
Bild: Christof Birbaumer
Verhandlung vor dem OLG
Binnen der Drei-Tages-Frist erhob die Staatsanwaltschaft nun Einspruch dagegen. Dies bestätigte Sprecher Hansjörg Mayr auf „Krone“-Anfrage. Wie geht es weiter? Nach der schriftlichen Ausfertigung des Ersturteils wird die Staatsanwaltschaft schriftlich Stellung beziehen. Dann wird es zu einer kurzen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) kommen.
Der Schöffensenat hatte strafrechtlich 3600 Euro Geldstrafe verhängt, dazu 300.000 Euro (die Hälfte bedingt) für das Finanzvergehen. Angeklagt waren auch Verleumdung von Mitarbeitern und Beweismittelfälschung. 1,1 Millionen Euro muss Walser an das Finanzamt zurückzahlen, 120.000 Euro (zur Hälfte bedingt) beträgt die Verbandsgeldbuße für das Transportunternehmen.
Falls Änderung, dann wohl nur bei Geldstrafe
Walser kann vorerst also nicht aufatmen – in einer gewissen Hinsicht aber doch: Denn eine Erhöhung der bedingten Haftstrafe oder gar der Gang ins Gefängnis dürfte ihm auch in zweiter Instanz erspart bleiben. Bei der Höhe der Geldstrafen könnte es aber eine Änderung nach oben geben.
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