Geköpfte Skulptur

Katholik muss im Fall der Marienstatue vor Gericht

Oberösterreich
05.02.2025 06:03

31-Jähriger soll  im vergangenen Sommer in sozialen Medien einen zerstörerischen Anschlag auf die umstrittene Marienstatue im Linzer Dom beworben und gelobt haben. Ihm werden Aufforderungen zu mit Strafe bedrohten Handlungen zur Last gelegt. Dem Wiener Christ drohen nun bis zu zwei Jahren Gefängnis.

Eine im Sommer 2024 im Linzer Mariendom ausgestellte Heiligenstatue ließ bei nicht gerade wenigen Gläubigen die Wogen hochgehen. Die aus Lindenholz gefertigte Skulptur „crowning“ (Krönung) der Tiroler Künstlerin Esther Strauß stellte die Heilige Maria, mit gespreizten Beinen auf einem Fels sitzend, beim Gebärakt dar.

Vandalenakt
Die Empörung über die Darstellung gipfelte darin, dass Unbekannte am 1. Juli 2024 der Marienstatue den Kopf abtrennten und diesen verschwinden ließen. Der Schätzwert des Kunstwerks: 8000 Euro.

Unbekannte köpften die Marienstatue, deren Haupt ist verschwunden (Bild: Ulrich Kehrer)
Unbekannte köpften die Marienstatue, deren Haupt ist verschwunden

Die Suche nach den Tätern gestaltete sich schwierig, da es zum Vandalenakt weder Zeugen noch Videoaufzeichnungen gibt. Bei den Ermittlungen gerieten zwar ein 73-jähriger Linzer und ein Wiener (31) ins Visier, doch der Verdacht, dass sie die Skulptur beschädigt hätten, ließ sich nicht erhärten.

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Die Beschädigung der Marienstatue bleibt nach wie vor ungeklärt. Das Verfahren ruht, bis es neue Ermittlungsansätze gibt.

Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz

Am 21. März wird sich der Wiener aber dennoch vor Gericht verantworten müssen. „Es gibt gegen ihn einen Strafantrag wegen Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung“, bestätigt Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz.

Denn laut Strafgesetzbuch (§282) gilt das auch für den Fall, dass jemand eine vorsätzlich begangene Straftat in einer Weise gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören. Genau das wird dem Wiener angelastet, ihm drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Das Landesgericht Linz (Bild: Wenzel Markus)
Das Landesgericht Linz

Ein österreichischer „Held“
„Er hat die Tat in sozialen Medien wie YouTube, Telegram und Twitter sinngemäß als großartig bezeichnet und den Täter als unbekannten österreichischen Helden gelobt“, so Breiteneder.

Der 31-Jährige ist dazu aber nicht vollinhaltlich geständig. Bei seinen Einvernahmen soll er bisher den Standpunkt vertreten haben, dass er ein konservativer Verfechter des Katholizismus sei, aber nicht gewollt habe, dass die Statue beschädigt werde.

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