Ein in Vorarlberg wohnhafter Mann musste sich am Dienstag wegen Freiheitsberaubung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Zwei Tage lang soll er seine Tochter in der elterlichen Wohnung eingesperrt haben. Zudem soll er sie geschlagen haben.
„Sie haben Glück, dass Ihre Tochter vom Aussagebefreiungsrecht Gebrauch gemacht hat. Was hingegen ihr Sohn in seiner Aussage konstruierte, hält das Gericht für sehr fragwürdig“, sagte Richterin Verena Wackerle zum freigesprochenen Vater des Opfers. Der hatte seine Schuld stets bestritten und beteuert, weder seine Tochter im Juli vergangenen Jahres zwei Tage in seiner Wohnung gefangen gehalten noch die Frau geschlagen zu haben.
Lüge flog nach Anruf auf
Warum also die Anzeige der 20-Jährigen gegen ihren Vater? Fakt ist, dass es zu einem Streit zwischen ihm und der Tochter gekommen war, weil diese ihn zuvor angelogen hatte. Aus Angst, den Angeklagten mit ihrer Homosexualität und dem Wunsch, mit der Partnerin zusammenzuziehen, vor den Kopf zu stoßen, behalf sich die Frau einer Notlüge. Sie erzählte ihm, aufgrund eines Firmenumzugs nach Salzburg übersiedeln zu müssen. Als der Vater beim Arbeitgeber der Tochter anrief, flog die Lüge auf. Es kam zum Streit.
Während die 20-Jährige später bei der Polizei behauptet, von ihrem Vater geschlagen und zwei Tage in dessen Wohnung eingesperrt worden zu sein, sieht sich dieser keiner Schuld bewusst. Es habe nur einen verbalen Streit gegeben, beteuert der geborene Türke. „Ich war nur wütend und enttäuscht darüber, dass sie mich angelogen hat.“ Das versucht auch der als Zeuge geladene Sohn zu untermauern: „Mein Vater reagierte mit großem Verständnis.“ Nach dem Streit seien alle zu Bett gegangen. Am Ende heißt es, im Zweifel für den Angeklagten – Freispruch.
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