Ein Österreicher hatte einem Bosnier ein eigens präpariertes Auto zur Verfügung gestellt, um im großen Stil Suchtmittel von Holland ins Ländle zu schmuggeln. Nun bekamen die beiden dafür die Zeche präsentiert.
Beide waren hochverschuldet, beide brauchten Geld. Da kam das verlockende Angebot, sich mit Fahrten nach Holland ein paar Tausender zu verdienen, genau richtig. So zumindest schildert der 38-jährige Bosnier, der Hauptangeklagte in diesem Fall, die Lage. Dass es sich bei dem „Taxidienst“ um Drogenfahrten handelte, will er allerdings nicht gewusst haben. Es geht um knapp 20 Kilogramm Cannabis, ein Kilo Amphetamin und 1000 Ecstasy-Tabletten, die der Bosnier im Zeitraum Mai bis Juli vergangenen Jahres von Holland nach Vorarlberg geschmuggelt und weitergegeben beziehungsweise weiterverkauft hat.
Ich hatte Schulden und brauchte Geld. Mit den Fahrten nach Holland wollte ich mir nur etwas dazuverdienen. Allerdings habe ich nicht gewusst, dass es bei diesen Fahrten um den Transport von Drogen ging.
Der Erstangeklagte vor Gericht
Das eigene Auto zur Verfügung gestellt
In eigens präparierten Autos wurden die Drogen in mehreren Fahrten über die Grenze geschafft. Hier kommt nun der Zweitangeklagte, ein 44-jähriger Österreicher mit Migrationshintergrund, ins Spiel. Als Beitragstäter hatte er sein Fahrzeug dem Erstangeklagten zur Verfügung gestellt. Belastet wurden die beiden Angeklagten vom Hauptzeugen, der sehr konkrete Angaben zur Causa machte. Ein wichtiges Detail sah das Gericht am Ende allerdings nicht als erwiesen an – nämlich, dass der Zweitangeklagte das geschmuggelte Cannabis in einer Werkstätte eigenhändig wieder ausgebaut und dem Erstangeklagten übergeben hatte.
Wegen Suchtgifthandels wurden beide Angeklagten dennoch schuldig gesprochen. Richter Theo Rümmele verhängte über den Haupttäter dreieinhalb Jahre Haft. Dazu kommt noch der Widerruf einer viermonatigen Bewährungsstrafe aus seiner jüngsten Verurteilung. Außerdem muss der Bosnier einen Verfallsbetrag in Höhe von 8500 Euro an den Bund zahlen. Der Zweitangeklagte kommt mit einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten, wovon er nur acht Monate absitzen wird müssen, wesentlich milder davon. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Ins Visier der Behörden geraten waren die zwei Männer im Zuge langwieriger Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Feldkirch und aufgrund der Aussagen eines ehemals wegen Drogenschulden entführten Dealers.
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