Fünf Crashs, Verletzte

Mit Lkw gegen Kirche gerast: Sechs Jahre Haft

Niederösterreich
05.02.2025 16:13

Ein 32-Jähriger, der im Juli 2024 am Ende einer „Amokfahrt“ von Wien nach Brunn am Gebirge einen Lkw gegen das Gebäude einer Pfingstkirche gesteuert hatte, ist am Mittwoch in Wiener Neustadt zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. 

Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung schuldig gesprochen. Zudem wurde der Rumäne in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig.

Fünf Kollisionen
Der Lkw-Chauffeur soll am 8. Juli des Vorjahres auf dem Weg zur Kirche fünf Kollisionen verursacht haben, neben Sachschaden gab es auch Verletzte. Dann soll er mehrmals rückwärts gegen das Kirchengebäude gefahren sein. Es entstand ein Schaden von rund 825.000 Euro. Als Motiv nannte der 32-Jährige eine Kränkung, weil er nicht in die Glaubensgemeinschaft aufgenommen worden sei. 

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Natürlich bin ich schuldig. Es tut mir leid. Es war nicht geplant, dass ich jemanden körperlich oder psychisch verletze.

Der Angeklagte vor Gericht

„Natürlich bin ich schuldig. Es tut mir leid. Es war nicht geplant, dass ich jemanden körperlich oder psychisch verletze“, sagte der Rumäne. „Ich wollte schnell zur Kirche und das Glas zerstören.“ Der Verteidiger beschrieb seinen Mandanten als „sehr religiösen Menschen, für den die Kirche der Mittelpunkt seines Lebens war“.

Gutachter Manfred Walzl beschrieb den Angeklagten als „extrem psychisch auffällig“. Der Angeklagte leidet laut einem Gutachten an einer Persönlichkeitsstörung, gilt aber als zurechnungsfähig. Zwei Frauen berichteten in der Einvernahme durch die Polizei von „Todesangst“, sie trugen schwerwiegende seelische Folgen davon.

(Bild: APA/SOPHIA KILLINGER, Krone KREATIV)

Verminderte Schuldfähigkeit und Geständnis
Die „wilde Fahrt“ sei auf mehreren Videos dokumentiert worden, „es schaut schon so aus, als wäre das nicht ein spontaner Einfall gewesen“, sagte die Richterin. Erschwerend bei der Strafbemessung waren vor allem Vorstrafen in Deutschland und Österreich. Mildernd wirkte sich u.a. die verminderte Schuldfähigkeit und das Geständnis aus.

„Ansatz einer Amokfahrt“
In dem Mann schlummere eine „Bombe“, sagte der Sachverständige. „Es war de facto bereits der Ansatz einer Amokfahrt“, meinte Walzl. Der Angeklagte habe aus seinen bisherigen Verurteilungen nichts gelernt, fühle sich nicht krank und verweigere Medikation.

Der Angeklagte wurde auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, teils schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung, teils schwerer Nötigung und schwerer Sachbeschädigung schuldig gesprochen.

Probezeit verlängert
Vom Widerruf einer bedingten Strafe wurde abgesehen, die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert. Den Privatbeteiligten – darunter eine Versicherung und ein Opfer – wurden in Summe fast 40.000 Euro zugesprochen.

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