Künstlerin angeklagt

WG-Albtraum endete für 88-Jährige im Krankenhaus

Gericht
06.02.2025 05:50

Keines Blickes würdigen einander die ehemaligen Mitbewohnerinnen – eine chinesische Künstlerin und eine Pensionistin – im Wiener Landesgericht. Ihr mehr als turbulentes Zusammenleben gipfelte im Oktober in einem Polizeieinsatz und Oberschenkelhalsbruch. Für den die 49-Jährige verantwortlich sein soll. Vor der Richterin wehrt sie sich erfolgreich.

Im bodenlangen Nerzmantel und mit schwarzem Hut betritt Frau K. Saal 201 im Wiener Landl – gestützt auf eine Krücke. Die brauche die 88-Jährige erst seit ihrem Oberschenkelhalsbruch am 12. Oktober. Für den ihre Mitbewohnerin – ihre „Heimhilfe“, wie die Pensionistin sie nennt – verantwortlich sei. Diese sitzt nun vor Richterin Danja Petschniker.

„Frau K. ist eine sehr dominante Person“
Laut der Angeklagten habe sich die Wohngemeinschaft im 3. Bezirk aber ganz anders gestaltet. Die chinesische Künstlerin wohnte vorübergehend bei der Wienerin, bis ihr Visum bestätigt wurde. Dafür kümmerte sie sich um den Einkauf. „Frau K. ist eine sehr dominante Person“, beschreibt die zierliche 49-Jährige, die ebenfalls Pelz trägt – die einzige Gemeinsamkeit der beiden. Denn die Versionen, wie es zu dem Beinbruch kam, könnten nicht unterschiedlicher sein.

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Sie schlug mir die Fernbedienung aus der Hand. Als ich mich bückte, schlug sie mich nieder.

Wiener Pensionistin (88) im Zeugenstand

Frau K. erinnert sich als Zeugin an den Vorfallstag: „Ich bin um elf Uhr in mein Wohnzimmer zum Fernsehen gegangen, und da hat meine Heimhilfe geschlafen. Sie hat um diese Uhrzeit nicht zu schlafen“ – es kam zum Streit. „Sie schlug mir die Fernbedienung aus der Hand. Als ich mich bückte, schlug sie mich nieder“, beschuldigt die 88-Jährige ihre Mitbewohnerin der schweren Körperverletzung.

Pensionistin rief im Stiegenhaus um Hilfe
Die Chinesin sagt wiederum, Frau K. sei gestolpert und gestürzt. „Ich bin unschuldig. Ich bin ja noch gelegen zu dem Zeitpunkt. Sie hat einfach das Gleichgewicht verloren.“ Die Pensionistin sei dann ins Steigenhaus gegangen und habe nach Hilfe gerufen – eine Nachbarin alarmierte Polizei und Rettung. Über die 88-Jährige sagt die Angeklagte weiter: „Ich bin eine Künstlerin, also bin ich positiv und optimistisch. Frau K. war aber wirklich bösartig.“

Wechselseitige Anzeigen und Klagen
„Aus dem Akt heraus kann ich mir ungefähr vorstellen, wie das Zusammenleben war“, folgert Frau Rat nach der Verlesung von wechselseitigen Anzeigen und Besitzstörungsklagen. Die Wohngemeinschaft lösten die beiden jedenfalls nach der Verletzung auf. Deren Ursprung sich vom Gericht nicht mehr feststellen lässt. „Die Version, die Sie schildern, ist nicht völlig undenkbar“, räumt die Richterin gegenüber der Chinesin ein. Es erfolgt also ein nicht rechtskräftiger Freispruch.

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