Umsiedelungspläne

Trump will Wiederaufbau von Gaza nicht finanzieren

Außenpolitik
05.02.2025 21:43

Die US-Regierung will den Wiederaufbau des Gazastreifens nicht finanzieren. Das Weiße Haus werde aber mit Partnern in der Region zusammenarbeiten, sagte Trumps Sprecherin Karoline Leavitt am Mittwoch (siehe Video oben). US-Streitkräfte würden nicht zwangsläufig dort stationiert.

„Das bedeutet nicht, dass die amerikanischen Steuerzahler diese Anstrengungen finanzieren werden“, sagte Leavitt. Wie berichtet, hatte US-Präsident Donald Trump am Dienstag gesagt, die USA würden den Gazastreifen „langfristig in Besitz nehmen“. Alle dort lebenden Palästinenserinnen und Palästinenser sollen ihm nach umgesiedelt werden, beispielsweise nach Ägypten oder Jordanien. Der zerbombte Küstenstreifen solle als eine „Riviera des Nahen Ostens“ wieder aufgebaut werden.

Rubio: Kein „feindseliges“ Angebot
Trump habe lediglich angeboten, „einzuspringen, die Trümmer zu beseitigen, den Ort von all der Zerstörung (...) zu säubern“, sagte US-Außenminister Marco Rubio. Trump wolle den Wiederaufbau von Wohnungen und Geschäften unterstützen, später könnten die Menschen wieder einziehen. 

Der zerbombte Gazastreifen (Bild: AFP/Bashar TALEB)
Der zerbombte Gazastreifen

Trumps Vorstoß zur Zwangsumsiedelung der Palästinenserinnen und Palästinenser hatte weltweit massive Kritik ausgelöst. Die UNO, mit den USA verbündete Regierungen und zahlreiche andere wiesen die Pläne scharf zurück. „Jede Zwangsvertreibung von Menschen kommt einer ethnischen Säuberung gleich“, sagte etwa der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres, Stéphane Dujarric, in New York.

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Eine erzwungene Umsiedlung der Palästinenserinnen und Palästinensern käme einer Vertreibung und somit einem Verstoß gegen das Völkerrecht gleich.

Außenministerium in Wien

Die Palästinenserorganisation Hamas bezeichnete den Plan als „aggressiv“, er würde „nur Öl ins Feuer gießen“. Auch das Außenministerium in Wien meldete sich zu Wort: „Die Lösung des Nahostkonfliktes muss völkerrechtskonform sein. Eine erzwungene Umsiedlung der Palästinenserinnen und Palästinensern käme einer Vertreibung und somit einem Verstoß gegen das Völkerrecht gleich“.

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