„Make Vienna great“

T.r.u.m.p. greift nach dem Wiener Rathaus

Wien
06.02.2025 13:00

Knapp 30 Mini-Parteien sammeln derzeit Unterschriften, um bei der Wien-Wahl antreten zu dürfen. Darunter ist die neue Liste T.r.u.m.p., die Spaß in den Wahlkampf bringen will, sich aber nicht als reine Satire versteht. 

Hinter der Liste stehen ein paar Wienern, die nach eigenen Angaben nichts mit dem amtierenden US-Präsidenten und seiner Politik zu tun haben. Ansprechpartner der Gruppe ist (vorerst) der Wiener Rechtsanwalt Wolf-Georg Schärf, der auch die Unterstützungserklärungen einsammelt. 

Das soll kein Faschingsscherz sein, obgleich ein Augenzwinkern bei der Sache dabei ist. Unter dem Motto „Make Vienna great again“ will die T.r.u.m.p. zwar nicht den Trumpismus bei uns einführen. Vom Programm sind bisher aber nur wenige Punkte bekannt: Mehr Sozialwohnungen, drei Prozent des Wiener Budgets soll für eine eigene Wiener Stadtpolizei verwendet werden, kostenloses Parkpickerl in drei Zonen. Ziel sei der Einzug ins Rathaus (Landtag) und in einige Bezirksvertretungen, heißt es. Auch Straßenaktionen sind geplant. 

Streit um Parteinamen
Gehen wir einen Schritt zurück: Nach dem Wirbel um zwei konkurrierende Strache-Listen, fragen sich viele: Wie ist das möglich? Kann jeder seine Gruppierung so benennen, wie er will? 

Im Prinzip ja, sofern der Parteiname nicht gegen das Verbotsgesetz verstößt, erklärt Christine Bachofner, Chefin der MA 62 (Wahlen) gegenüber der „Krone“. Von der Behörde gebe es keine Probleme. Allerdings: Wenn ich meine Liste etwa Mercedes Benz nenne, könnte ich zivilrechtlich geklagt werden, weil ich womöglich gegen die Markenrechte des Autokonzerns verstoße.

Ex-Vize-Kanzler Strache lässt genau deshalb prüfen, ob er gegen seinen Konkurrenten gerichtlich vorgehen kann. Die Liste T.r.u.m.p. hat extra Punkte zwischen die Buchstaben gesetzt, um einer Klage von US-Präsident Donald Trump zu entgehen.  

Hürde für Kandidatur gering
Knapp 30 Mini-Parteien buhlen derzeit um erforderlichen Unterschriften für eine Wahlzulassung. Die Formulare liegen auf den Bezirksämtern auf. Bis Ende des Monats kann gesammelt werden. Die Hürden sind nicht allzu hoch: 50 Unterschriften für den Antritt im Bezirk reichen aus. 100 für den Wahlkreis. Wer für den Gemeinderat/Landtag kandidieren will, braucht mindestens 1800 Unterstützer.

Ist das Ziel erreicht, werden die Parteinamen im Zulassungsverfahren sehr wohl auf Verwechslungsgefahr geprüft. Am Stimmzettel muss für den Wähler Klarheit herrschen.  Im Notfall schreitet die Behörde schlichtend ein. 

1,4 Millionen Wahlberechtigte
Am Donnerstadt sind weitere Daten zur Wahl am 27. April bekannt gegeben worden.  1,4 Millionen Menschen zur Stimmabgabe aufgerufen. An den Bezirksvertretungswahlen können auch  264.781 EU-Bürger teilnehmen. 

Die Zahl der Wahlberechtigten ist noch bis zum Abschluss des Wählerverzeichnisses vorläufig. Bis 27. Februar können noch Berichtigungen im aufgelegten Wählerverzeichnis beantragt werden. Das bedeutet etwa, dass Personen eine Eintragung oder auch eine Löschung urgieren können.

Wahlkarten können schon beantragt werden
Wer am Wahltag nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, kannbis zum 23. April eine Wahlkarte beantragen. Der Antrag kann schriftlich per E-Mail, Fax oder formlosen Schreiben erfolgen. Ab 31. März werden die Wahlkarten ausgestellt und per Post zugesandt. Alternativ kann die Wahlkarte auch bis 25. April, 12 Uhr, persönlich beim Wahlreferat des zuständigen Bezirksamts abgeholt werden.

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