Prozess in Feldkirch

Den eigenen Vater bedroht und Pfleger attackiert

Vorarlberg
06.02.2025 15:15

Weil er eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt, wird ein psychisch Kranker nun in eine entsprechende Anstalt eingewiesen. Das entschied am Donnerstag der Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch.  

Seit vielen Jahren kämpft der Betroffene, der die Taten im Zuge einer schwerwiegenden schizoaffektiven Psychose begangen hat, mit seinen Dämonen im Kopf. Mehrmals landete er deswegen schon im LKH Rankweil. Doch kaum entlassen und ohne Medikamente konsumierte der 30-jährige Drogen und die Psychosen kamen zurück.

So auch am Abend des 14. Jänner vergangenen Jahres, als er plötzlich im Wohnzimmer seiner Eltern auftaucht, den Fernseher anstarrt und emotionslos sagt: „Ich muss den Papa umbringen.“ Als der Sohn daraufhin den Raum verlässt, ruft sein Vater die Polizei und der Betroffene landet einmal mehr im LKH Rankweil.

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Ich war an dem Abend sehr aufgewühlt, weil ich Angst vor dem Reichtum hatte, den das Haus ausstrahlt.

Der Angeklagte vor Gericht

Dort attackiert er einen Monat später einen Krankenpfleger und verletzt diesen. Das Opfer erinnert sich: „Ich machte in jener Nacht gerade einen Kontrollgang auf der Station, als ich den Patienten angezogen aus dem Zimmer kommen sah. Er meinte, er könne nicht schlafen und wolle jetzt eine Zigarette rauchen. Als ich ihn aufforderte, zurück ins Zimmer zu gehen und ihm ein Medikament anbot, ging alles sehr schnell. Zuerst riss er mir die Brille runter. Dann drückte er mich gegen die Wand.“ Von der vorsitzenden Richterin Sabrina Tagwercher auf die Taten angesprochen, kann sich der Angeklagte nicht mehr genau erinnern.

Zum Vorfall mit seinem Vater gibt er nur zu Protokoll, dass er an jenem Tag Stimmen gehört habe und sich selbst bedroht fühlte: „Ich war aufgewühlt, weil ich Angst vor dem Reichtum hatte, den das Haus ausstrahlt.“ Den Angriff auf den Pfleger beschreibt er hingegen als „Explosionshandlung“, bei der es „Paff“ gemacht hätte. Nachdem Primar Haller dem Schöffensenat nochmals vor Augen führt, dass die „Tötungsimpulse das Gefährliche an der Krankheit des Betroffenen“ seien, folgt der Senat nach kurzer Beratung seiner Empfehlung und ordnet eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an. Was auch der Patient befürwortet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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