Der Plan von US-Präsident Donald Trump, Kindern ausländischer Eltern die Staatsbürgerschaft zu entziehen, könnte scheitern. Ein Bundesrichter in Seattle erklärte das Vorhaben am Donnerstag für verfassungswidrig und warf Trump vor, bewusst Gesetze zu missachten.
„Es wird immer deutlicher, dass für unseren Präsidenten die Rechtsstaatlichkeit nur ein Hindernis für seine politischen Ziele ist. Die Rechtsstaatlichkeit ist für ihn etwas, das man umschiffen oder einfach ignorieren kann, sei es zum politischen oder persönlichen Vorteil“, sagte Richter John Coughenour. Nun wird erwartet, dass das Weiße Haus gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird.
Trump hatte Behörden angewiesen, die Staatsbürgerschaft von Kindern, die nach dem 19. Februar 2025 in den USA geboren werden, nicht anzuerkennen, wenn weder die Mutter noch der Vater die US-Staatsbürgerschaft haben. Daraufhin hatten mehrere demokratisch geführte Bundesstaaten und schwangere Frauen geklagt. Laut dem 14. Verfassungszusatz steht jedem Menschen, der in den USA geboren wird, automatisch die US-Staatsbürgerschaft zu.
Die Rechtsstaatlichkeit ist für ihn etwas, das man umschiffen oder einfach ignorieren kann, sei es zum politischen oder persönlichen Vorteil.
Richter John Coughenour über Trump
Erste Verfügung am Mittwoch
Bereits am Mittwoch erließ eine Bundesrichterin in Maryland eine ähnliche einstweilige Verfügung. Dort hatten Bürgerrechtsgruppen geklagt. Trump bezieht sich auf einen Nebensatz im Gesetz, in dem es heißt, dass das Recht nur für Personen gelte, die der Gerichtsbarkeit der USA unterliegen. Konservative versuchen die Abschaffung des Rechts auf Staatsbürgerschaft bereits seit Jahren voranzutreiben. Sie haben vor allem Kinder von Migrantinnen und Migranten im Blick, die keine gültigen Papiere haben.
Letztlich dürfte der Fall vor dem Obersten Gericht der USA landen. „Es gibt Momente in der Weltgeschichte, in denen die Menschen zurückblicken und fragen: ‘Wo waren die Anwälte, wo waren die Richter?‘ In solchen Momenten ist die Rechtsstaatlichkeit besonders verwundbar. Ich werde nicht zulassen, dass dieses Leuchtfeuer heute erlischt“, sagte Richter Coughenour.
In Österreich können Migrantinnen und Migranten die Staatsbürgerschaft erst bekommen, wenn sie sich mindestens sechs Jahre in Österreich aufgehalten haben und in den vergangenen 18 Monaten nicht ausgewiesen wurden.
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