Am zweiten Verhandlungstag in Leoben wurden zwei Zeugen befragt, einer von ihnen war Humanplasma-Geschäftsführer Rudolf Meixner. Dieser bestätigte die Aussagen, die er bereits bei der Polizei gemacht hatte, wonach er mit Mayer sehr wohl eine Geldübergabe in seinen Räumen in Wien gemacht habe. Der Ex-ÖSV-Trainer hatte das vor der nationalen Anti-Doping-Agentur bestritten.
"Kein bedingter Vorsatz"
Richter Schwarzl sprach Mayer im Zweifel frei, obwohl er den Zeugen glaubte und davon ausging, dass der 56-Jährige falsch ausgesagt hatte. Doch für eine Verurteilung ist zumindest ein bedingter Vorsatz notwendig. Das heißt, Mayer hätte wenigstens in Kauf nehmen müssen, dass die Zeugen wegen seiner Falschaussagen von den Behörden verfolgt werden könnten. Schwarzl sah Mayers Lügen aber eher als Selbstschutz denn als Versuch, andere zu belasten.
Walter Mayer wurde bereits rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er mehrfach gegen das Anti-Doping- und Arzneimittel-Gesetz verstoßen hatte. Nun ging es um angeblich falsche Aussagen, die er in Verfahren gegen andere Sportler, darunter den Ex-Langläufer Michail Botwinow, getätigt haben soll.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.