15-Jähriger gedroht

Polizistin nach Pistolen-Sager vor Strafrichter

Steiermark
08.02.2025 18:00

Eine obersteirische Polizistin drohte einer 15-jährigen Tatverdächtigen, ihr die Waffe vor das Gesicht zu halten. Die Beamtin musste die Konsequenzen tragen und stand kürzlich vor dem Strafrichter.

Nicht nur ein gerichtliches, sondern auch ein disziplinäres Nachspiel hat die Wortwahl einer obersteirischen Polizistin gehabt, die einer 15-jährigen Tatverdächtigen am Telefon drohte, ihr die Dienstwaffe vors Gesicht zu halten. Noch einmal zusammengefasst, wie es dazu kommen konnte: Das Mädchen war von einem Volksschüler (7) am Spielplatz so genervt, dass es ihm mit der Faust ins Gesicht schlug. Der Vater erstattete Anzeige bei der Polizei, welche der Verdächtigen und deren Mutter zuhause einen Besuch abstattete.

„Halte dir die Waffe vors Gesicht“
Eine Beamtin rief die junge Steirerin am Handy an und kündigte sich an. „Du bist fix ka Kiwara, dir sag ich einen Sch...“, soll die Jugendliche zur Polizistin laut deren Angaben gesagt haben. Perplex über diese Wortwahl geriet die Exekutivbeamtin in Rage und ließ sich zu den Worten „das werden wir schon sehen, wenn ich vor deiner Tür stehe und dir die Waffe vors Gesicht halte“ hinreißen. Zudem soll die Frau das Kind als „Gfrast“ beschimpft und ihm mit dem Gericht und Jugendamt gedroht haben.

In ihrer Einvernahme gab die Polizistin zu, überzogen gehandelt zu haben. Gleich danach soll sie ihre Worte bereut und auch von ihrem Kollegen dafür gerügt worden sein. Sowohl beim Mädchen als auch bei deren Mutter habe sie sich umgehend entschuldigt. Das Wort „Gfrast“ will sie allerdings nicht in den Mund genommen haben.

Nichtsdestotrotz landete die Beamtin vor dem Leobener Strafgericht, denn Marc Simbürger, Anwalt der betroffenen Familie, verfasste eine Sachverhaltsdarstellung sowie eine Richtlinienbeschwerde an die Landespolizeidirektion. Sie erhielt eine Diversion mit einer Geldbuße von 3400 Euro.

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Unbestritten ist die Wichtigkeit der Arbeit unserer Polizei. Nichtsdestotrotz muss überschießendem Handeln Grenzen gesetzt werden. Das ist in diesem Fall passiert.

Anwalt Marc Simbürger (Bild: Christian Jauschowetz)

Anwalt Marc Simbürger

Außerdem: „Ein Disziplinarverfahren läuft“, bestätigt Polizeipressesprecher Fritz Grundnig. Anwalt Simbürger ist zufrieden: „Unbestritten ist die Wichtigkeit der Arbeit unserer Polizei. Nichtsdestotrotz muss überschießendem Handeln Grenzen gesetzt werden. Das ist in diesem Fall passiert.“

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