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Ski-WM-Fieber im Büro: Was alles erlaubt ist

Burgenland
10.02.2025 11:00

Die TV-Übertragungen der Ski-Weltmeisterschaft in Saalbach-Hinterglemm finden meist während der Dienstzeit statt. Arbeitnehmer dürfen deshalb aber nicht automatisch zuschauen. Ein Blick auf das gesetzliche Regelwerk schützt vor unliebsamen Überraschungen. 

Bis Sonntag kämpfen die weltbesten Skifahrer noch in Saalbach-Hinterglemm um die Medaillen. Auch im Burgenland ist weiter Daumendrücken für das rot-weiß-rote Team angesagt. Doch ein Großteil der Rennen wird während der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen. Dürfen die Arbeitnehmer dann vor dem Bildschirm mitfiebern? Die Arbeiterkammer Burgenland liefert die Antworten.

  • Fernsehen: Wenn der TV-Konsum im Betrieb gestattet ist, dürfen Arbeitnehmer auch die Ski-WM nebenbei laufen lassen, sofern die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Ist es aber nicht erlaubt, dann sollte man es auch nicht heimlich tun, erklärt AK-Experte Martin Sugetich. Erbringt man deshalb nicht die Arbeitsleistung nicht, kann dies sogar zur Gefahr für den Arbeitsplatz werden. Empfohlen wird, sich in jedem Fall vorher mit dem Chef abzusprechen.
  • Radio und Internet: Ist der Radiokonsum während der Dienstzeit gestattet, dürfen Beschäftigte auch während der WM die Rennen mitverfolgen. Natürlich müssen sie weiter ihre Arbeitsleistung erbringen. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, darf man auch die Ergebnisse online abrufen.
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Schauen Sie die TV-Übertragungen der Ski-WM nicht heimlich im Büro, und sprechen Sie sich in jedem Fall mit Ihrem Chef ab!

(Bild: AK Bgld.)

Martin Sugetich, Experte der Arbeiterkammer Burgenland

  • Urlaub: Wer sich für die Ski-WM noch schnell Urlaub nehmen will, muss dies vereinbaren. Dabei müssen auf die Erholungsmöglichkeiten der Beschäftigten und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden.
  • Bier zur WM: Will man etwa auf den Sieg des Lieblingsfahrers anstoßen, dann gibt es auch während der WM keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. Im Klartext: „Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, dann muss man sich auch während der WM daran halten“, erklärt Sugetich. Oft sei das in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Arbeitgeber können außerdem mittels Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit untersagen.
Porträt von Burgenland-Krone
Burgenland-Krone
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