Durch einen Zufallstreffer erfuhr die Strafjustiz von den zwei Hakenkreuz-Tattoos eines hier bei uns lebenden Deutschen (40): Er hatte Polizisten oberkörperfrei die Haustüre geöffnet, und sie danach sofort wieder zugeknallt. Dies führte zu einer Anklage wegen Wiederbetätigung.
Am Dienstag muss ein im Pongau lebender deutscher Staatsbürger (40) im Landesgericht vor die Geschworenen treten – wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn. Grund sind seine Tattoos. Er hatte sich vor Jahren zwei Hakenkreuze auf die Brust stechen lassen.
Bereits wegen Nazi-Symbolen verurteilt
Durch einen Zufall erfuhren die Behörden davon: Als er zu einer Vernehmung nicht erschienen war, wollte ihn die Polizei persönlich abholen. Die Beamten klingelten an seiner Heimadresse, der Angeklagte öffnete oberkörperfrei die Tür. Und als er die Beamten erblickte, knallte er die Haustür auch wieder zu.
In Deutschland war der gebürtige Russe bereits mit Nazi-Symbolen aufgefallen: 2017 wurde er unter anderem deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt. Nun droht dem Kriminellen die nächste Strafe.
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