Die Trauer der österreichischen Swift-Fans war letzten August groß, als drei Konzerte der Sängerin abgesagt wurden – ein 20-Jähriger hatte mutmaßlich einen Terroranschlag geplant. Einer seiner Bekannten saß nun im Wiener Landesgericht. Der 19-Jährige war ebenfalls ein Mitglied des IS. „Ich hab' ein paar Dinge logisch gefunden“, gab er am Montag zu – und fasste ein mildes Urteil aus.
Als Kind kam der Iraker mit seiner Familie nach Österreich, besuchte hier die Schule und machte eine Ausbildung – mindestens ab August 2023 soll er dann mit dem IS sympathisiert haben, so die Anklage gegen einen 19-Jährigen im Wiener Landesgericht. „Er hat da die ganze Bandbreite abgedeckt“, so der Staatsanwalt. Über soziale Netzwerke habe er Bilder und Videos mit Propaganda gepostet, später auch einen Treueschwur auf einen Führer der Terrormiliz.
„Das ist ein extrem gefährliches Verhalten“
„Der IS setzt genau auf solche Leute. Man sieht das auch beim vermeintlichen Swift-Attentäter. Der IS setzt darauf, dass sich solche Personen radikalisieren. Das ist ein extrem gefährliches Verhalten“, führt der Ankläger weiter aus. Im Zuge seiner Radikalisierung habe der junge Iraker nämlich auch Beran A. kennengelernt. Im August 2024 plante der 20-Jährige einen Terroranschlag auf eines der geplanten Konzerte der weltberühmten Sängerin Taylor Swift – die drei Großereignisse im Wiener Ernst-Happel-Stadion wurden daraufhin abgesagt.
Auch Kindesmissbrauchsdarstellungen am Handy
Dass der nun angeklagte Bekannte des Swift-Attentäters von den Terrorplänen wusste, ergaben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht. Ihm wird „nur“ Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation vorgeworfen. Das ist jedoch nicht das Einzige, das die Auswertung der Mobiltelefone des 19-Jährigen ergab: Man habe außerdem 200 Kindesmissbrauchsdarstellungen gefunden. „Das wird wahrscheinlich Gegenstand eines separaten Verfahrens werden. Das ist schon ein ziemlich verheerendes Gesamtbild“, so der Staatsanwalt.
Das versucht Verteidiger Andreas Reichenbach zu relativieren: „Die Warnsignale, von denen der Herr Staatsanwalt spricht, sind für mich keine.“ Der Anwalt spricht von einem guten Werdegang in Österreich, erklärt, dass auch seine Mutter und seine Schwester westlich eingestellt wären und kein Kopftuch tragen würden. „Er hat sich vom IS blenden lassen. Gerade junge Leute sind dafür leider empfänglich.“
„Ich hab’ ein paar Sachen logisch gefunden“
Der 19-Jährige erklärt dem Schöffensenat, er hätte wissen wollen, was für Personen das sind, die seine Heimat – den Irak – eingenommen hatten: „Ich wollte mich über eine zweite Seite der Dinge informieren. Nicht nur über die Medien.“ Die Quelle seiner Wahl: TikTok. „Ich hab' ein paar Sachen logisch gefunden.“ Er spricht beispielsweise von Verschleierung. Warum postete er den Treueschwur? „Ich weiß nicht, aber ich hab's einfach nur gemacht.“
Beran A. – den mutmaßlichen Swift-Attentäter – habe er ungefähr letzten Juni in einer Moschee in Wien kennengelernt. „Wie oft haben Sie sich persönlich getroffen?“, will der Staatsanwalt wissen – „Ein – vielleicht zweimal.“ Von den Anschlagsplänen hätte er nichts gewusst.
Teilbedingte Haft und Deradikalisierungsprogramm
Nach kurzer Beratung kommt der Schöffensenat zum Urteil: 24 Monate teilbedingte Haft – sechs davon werden im Gefängnis vollzogen. Die Untersuchungshaft ab Mitte August 2024 wird auf die Strafe angerechnet. Demnach hat er bereits den gesamten unbedingten Teil in der Justizanstalt Josefstadt abgesessen. Da sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft das Urteil annehmen, wird er nach dem Prozess enthaftet. Zusätzlich muss er sich einem Deradikalisierungsprogramm unterziehen.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.