Burgtheater-Klage

Berufung: Schlechte Nachrichten für Teichtmeister

Gericht
11.02.2025 08:00

Der verurteilte Burgschauspieler Florian Teichtmeister bekam dieser Tage unangenehme Post. Das Oberlandesgericht Wien hat über seine Berufung und die Berufung des Burgtheaters zum Schadensersatz, den er an das Haus am Ring zahlen soll, entschieden. Der 45-Jährige muss demnach weit tiefer in die Tasche greifen als vom Erstgericht entschieden.

Im Mai erging das Gerichtsurteil in der Causa Burgtheater gegen den wegen Missbrauchsdateien verurteilten Schauspieler Florian Teichtmeister. Das Haus am Ring hatte sein Ex-Aushängeschild auf knapp 100.000 Euro Schadensersatz geklagt, vom Erstgericht wurden dem Theater aber nur 19.231 Euro zugesprochen. „Das Gericht kommt in seinem Urteil zutreffend zu dem Ergebnis, dass der Beklagte die klagende Partei rechtswidrig und schuldhaft geschädigt hat. Unrichtigerweise schränkt es jedoch den Schadenersatzanspruch der klagenden Partei wegen Mitverschuldens ein“, legte das Burgtheater Berufung gegen das Ersturteil des Arbeits- und Sozialgerichts ein. 

Oberlandesgericht ließ sich Zeit
Mehr als ein halbes Jahr hat es gedauert, bis das Oberlandesgericht Wien entschieden hat. Jetzt flatterte die Entscheidung bei den Streitparteien ein. Und die wird Ex-Burgschauspieler Teichtmeister nicht freuen. Statt 19.231 Euro muss der gefallene TV-Kommissar aus „Die Toten von Salzburg“ jetzt 58.725 Euro berappen – eine Verdreifachung der ursprünglichen Summe. 

Laut einer Gerichtssprecherin muss der 45-Jährige nun unter anderem Schadensersatz für die Umbesetzungsproben, eine Kostümassistentin, die Neuauflage von Programmheften, Krisenkommunikation und Rechtsberatung bezahlen. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig, Teichtmeister könnte nur eine außerordentliche Revision beantragen, um den Fall zum OGH zu bringen. „Meiner Meinung nach hat man sich mit der Rechtsfrage nicht ausreichend befasst“, erwägt Arbacher-Stöger diesen Schritt.

Zwei Jahre bedingte Haft
Zur Erinnerung: Am 5. September 2023 wurde Florian Teichtmeister im Wiener Landl wegen Besitz und Herstellung von insgesamt 76.000 Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Zitat Icon

Meiner Meinung nach hat man sich mit der Rechtsfrage nicht ausreichend befasst.

(Bild: Zwefo)

Rechtsanwalt Manfred Arbacher-Stöger

Teichtmeister sprach von Racheakt
Am 22. April 2024 lieferten sich Florian Teichtmeister und seine Anwälte Manfred Arbacher-Stöger und Elisabeth Thaler dann ein wortreiches Duell mit Vertretern des Burgtheaters. Hätte das Bühnenhaus schon nach Bekanntwerden erster Vorwürfe im September 2021 reagieren müssen? Teichtmeister bestätigte damals in einem Gespräch mit Geschäftsführer Martin Kušej und der Direktion, dass die medial aufgetauchten Vorwürfe seine Person betreffen. In Hoffnung auf eine Diversion, durch die ein öffentlicher Strafprozess vermieden worden wäre, gestand er aber die Richtigkeit der Vorwürfe über Missbrauchsdarstellungen nicht ein, sprach von einem Racheakt seiner Ex-Lebensgefährtin. Weshalb ihn das Theater im Ensemble behielt.

Seit der Verhandlung im Arbeits- und Sozialgericht ist Florian Teichtmeister öffentlich nicht mehr in Erscheinung getreten.

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