Ein 41-Jähriger wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in 18 Fällen verurteilt. Trotz seines angeblichen Ausstiegs aus der Szene trug er weiterhin einschlägige Kleidung und verbreitete volksverhetzendes Material. Das Urteil: neun Monate auf Bewährung, 5400 Euro Strafe und ein Pflichtbesuch in einem KZ-Gedenkort.
Ich bereue meine Taten zutiefst und hoffe, Sie sehen, dass ich mich bessere“, so der bislang Unbescholtene in seinem Schlusswort, ehe sich der Senat zur Urteilsfindung zurückzieht. Bis zu fünf Jahre Haft drohen dem 41-Jährigen für die von ihm begangenen Verbrechen gegen das Verbotsgesetz. Staatsanwältin Konstanze Erath, die zu Beginn der Verhandlung von einem „Potpourri“ an Straftaten gesprochen hatte, legte dem Beschuldigten zur Last, sich von 2017 bis 2024 in Frastanz und anderen Orten nationalsozialistisch betätigt zu haben.
Jahrelange NS-Propaganda trotz angeblichen Ausstiegs
So hatte der Arbeiter nicht nur volksverhetzendes Bildmaterial übers Handy weiterverschickt, sondern auch Selfies seines mit nationalsozialistischen Symbolen „verzierten“ Körpers auf Instagram und Facebook bzw. Meta gestellt. Auch provozierte er die Öffentlichkeit immer wieder mit seinem Kleidungsstil mit einer in der Neonazi-Szene bekannten Marke. So stand auf einem T-Shirt etwa „Blood and Honor“ oder auf einer Schildkappe die Zahl 88. Selbst vor seiner Wohnungstüre hatte er einen mit einschlägigen Symbolen versehenen Fußabstreifer platziert.
Skurrile Rechtfertigungen des Angeklagten
Zwar stieg der Mann eigenen Angaben zufolge im Jahr 2019 aus der Szene aus, behielt seinen Lebensstil jedoch bei. Zwei Kollegen erstatteten schließlich Anzeige. Bei der Hausdurchsuchung wurde von der Polizei weiteres einschlägiges Material sichergestellt. Im Prozess zeigt der im feinen Anzug erschienene Angeklagte Einsicht: „Es war ein großer Fehler“. Als Beweis, krempelt der Beschuldigte die Hemdsärmel hoch und zeigt dem Senat die an den Armen überstochenen SS-Runen. Auf Nachfrage der Staatsanwältin, weshalb der Beschuldigte die einschlägige Kleidung auch nach seinem Austritt weitergetragen habe, argumentiert er mit „der guten Qualität des Stoffs.“
Nach zweistündiger Beratung spricht der Geschworenensenat den Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage. Der Richter verhängt neun Monate Haft auf Bewährung und 5400 Euro Geldstrafe. Nachhilfe in Geschichte bekommt der 41-Jährige obendrauf. Auf Weisung muss er nun einen geführten Rundgang durch ein Konzentrationslager machen. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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