„Für mehr Anstand“

Florenz verbietet Keyboxen für Airbnb-Wohnungen

Ausland
11.02.2025 08:40

Vielen Städten ist der Wildwuchs von Airbnb-Wohnungen ein Dorn im Auge – die Stadt Florenz will mit einer unangenehmen Maßnahme das Vermieten von Privatwohnungen erschweren. Schlüsselkästen, die Gästen bequem den Zutritt zur Unterkunft ermöglichen, wurden nun verboten. 

Viele Städte setzen Maßnahmen, um die Kurzzeitvermietung von Wohnungen zu erschweren. Denn das Geschäft mit Ferienwohnungen sorgt dafür, dass Wohnraum für dauerhafte Mieter knapp wird. Es ist oft lukrativer, die Wohnung nur tageweise zu vermieten, besonders, wenn sich die Unterkunft in einer attraktiven Lage befindet.

In Florenz macht man es Vermietern von Ferienwohnungen schwieriger, indem man Schlüsselkästen verbietet, die meist an der Fassade angebracht sind. Mittels eines Zahlencodes kann sich hier der Gast bei der Ankunft den Schlüssel für die Unterkunft holen, ohne dass der Vermieter persönlich anwesend sein muss. Beim Verlassen der Wohnung legt man den Schlüssel dort wieder ab.

Viele Städte setzen Maßnahmen, um Kurzzeitvermietern das Geschäft zu erschweren. (Bild: stock.adobe.com/Yann Avril)
Viele Städte setzen Maßnahmen, um Kurzzeitvermietern das Geschäft zu erschweren.

Stadtchefin: „Für mehr Anstand und Sicherheit“
Florenz ist die erste Gemeinde, die Schlüsselboxen aus dem Stadtbild verbannt. Bürgermeisterin Sara Funaro bezeichnete die Maßnahme als „Beginn eines Weges der Aufmerksamkeit für mehr Lebensqualität, Anstand und Sicherheit“. Die Strafe für ein illegales Schlüsselkästchen beträgt bis zu 400 Euro, die Polizei soll die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren. Andere italienische Städte erwägen, ebenfalls ein Verbot gegen Keyboxen einzuführen.

Es ist nicht die erste Maßnahme in Italien, die das Geschäft von Airbnb-Wohnungsvermietern erschwert. So ist es landesweit vorgeschrieben, dass es zu einem Treffen von Besitzer und Urlauber auch bei Kurzzeit-Vermietungen kommen muss.

Auch in Wien wurden vergangenen Sommer die Regeln verschärft: Wohnungen dürfen nur mehr höchstens für 90 Tage inseriert werden – außer, man erhält eine Ausnahmegenehmigung.

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