Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien gegen den ehemaligen Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (ÖVP) einen Strafantrag eingebracht – wieder einmal geht es um die Herausgabe eines Mobiltelefons.
Dem Juristen wird zur Last gelegt, dass er im März 2022 als Auskunftsperson im Verfahren vor dem ÖVP-Korruptionsausschuss falsch ausgesagt habe, indem er tatsachenwidrig behauptet hat, er hätte sein privates Mobiltelefon nicht herausgeben können, da er es nicht bei sich, sondern zu Hause hatte.
Aufgrund der Daten seines Mobiltelefons konnte aber festgestellt werden, dass Dr. Brandstetter sein Mobiltelefon tatsächlich bei sich und in Verwendung hatte. Das hat er im Ermittlungsverfahren zugestanden und seine wahrheitswidrige Aussage vom 31.3.2022 damit erklärt, dass er Erinnerungslücken infolge gesundheitlicher Beschwerden gehabt hätte.
Die Staatsanwaltschaft geht somit von einer vorsätzlichen Falschaussage aus und hat daher beim örtlich zuständigen Landesgericht für Strafsachen Wien Strafantrag wegen des Vergehens der falschen Beweissausage eingebracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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