Wollten 10.000 Euro

35-Jährigen gefoltert: Haftstrafen für sechs Syrer

Wien
11.02.2025 18:00

Mafiaähnliche Methoden wählten sechs junge Männer, um einem 35-Jährigen 10.000 Euro zu entlocken – die Summe soll dem Opfer ihnen schuldig gewesen sein. Das kann der Schöffensenat nicht ausschließen. Nicht rechtskräftige Gefängnisstrafen fassen die Syrer trotzdem aus. 

Über Stunden hielten sechs junge Männer einen 35-jährigen Syrer in einer Wohnung am Währinger Gürtel fest. Dort hätten die Angeklagten ihr Opfer regelrecht gefoltert: Sie drohten ihm mit Stromschlägen aus einem abgerissenen Kabel, drückten ihm mehrmals ein nasses Tuch aufs Gesicht, bis er keine Luft mehr bekam und hielten ihm ein heißes Messer an, gerade so, dass sie ihn nicht verbrennen.

Geld als Motiv für Gewalt
Warum diese mafiaähnlichen Methoden? Die Syrer zwischen 21 und 29 Jahren wollten 10.000 Euro von ihrem Landsmann. Während das Opfer am ersten Verhandlungstag im Wiener Landesgericht beteuert, dass es die angeklagten Männer nicht kennen würde und von dem gewalttätigen Angriff völlig überrascht war, bringen die Verteidiger ein vollkommen anderes Bild vor: Der 35-Jährige sei als Geldkurier des Hawala-Systems tätig gewesen.

Gegen eine Provision kümmerte er sich um Geldtransfers von und nach beispielsweise Syrien. Die geforderte Summe sei er Bekannten und Familienmitgliedern der Angeklagten schuldig gewesen. 

Die Anwälte Andreas Reichenbach (li.) und Alexander Philipp verteidigen zwei der Angeklagten.  (Bild: Sophie Pratschner)
Die Anwälte Andreas Reichenbach (li.) und Alexander Philipp verteidigen zwei der Angeklagten. 

Bereicherungsvorsatz gäbe es also keinen und daher keinen Raub- bzw. Erpressungsversuch, sind die Verteidiger Andreas Reichenbach und Alexander Philipp überzeugt. Lediglich hätten Körperverletzungen stattgefunden. Doch auch da fühlte sich keiner der jungen Männer so richtig schuldig. Sie alle versuchen vor dem Schöffensenat, ihren Tatbeitrag kleinzureden. 

Teilweise haben sie damit Erfolg: Von dem Vorwurf des versuchten Raubes bzw. der Erpressung werden die sechs nämlich freigesprochen. Schuldsprüche ergehen wegen schwerer Nötigung, versuchter schwerer Körperverletzung in verabredeter Verbindung und Freiheitsentziehung. Die teils vorbestraften Syrer fassen zwischen 21 und 42 Monaten Gefängnis aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

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