Zuerst verband sie ein gemeinsames Hobby zu engen Freunden, doch nach dem Lienzer Stadtfest im Sommer kam es zwischen zwei Downhill-Bikern zur Eskalation. Einer der beiden Männer, ein Kärntner (36), stand nun sogar wegen Mordversuchs vor Gericht.
Wie schon mehrmals im vergangenen Sommer fuhren die beiden Männer mit ihren Campingbussen auch nach Lienz, um sich dort den ganzen Tag auf Downhill-Strecken zu vergnügen. Danach ging das Duo zum Lienzer Stadtfest. „Rund 15 Bier“, rechnete der Angeklagte nach, seien im Laufe des Tages und des Abends geflossen.
Stimmung kippte nach Fest
Kurz vor Antritt des Heimweges verloren sich die beiden aus den Augen. Weil der spätere Angeklagte am Handy nicht mehr erreichbar war, hagelte es vor dem Zusammentreffen auf dem Parkplatz Vorwürfe seines Kollegen. Letztlich stritten sich die Freunde lautstark, die Stimmung war mehr als nur am Boden.
„Ich habe dann mein Rad eingeladen, wollte nur noch weg, um der Streiterei zu entgehen“, erzählte der 36-Jährige. Sein Freund wollte ihn davon abbringen, er würgte ihn deshalb mit einer Hand, sodass dies nachher für die Ärzte noch eindeutig diagnostizierbar war. Beim Wegfahren, so die weitere Schilderung, habe der Freund dann seine Seitentür aufgerissen, um ihm noch die fehlende Kühltasche mitzugeben. Da sei der Kollege wohl gestürzt und mitgeschleift worden.
Hergang schwierig zu klären
Im Gegensatz dazu geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich das beinahe bewusstlose Opfer gerade aufgerappelt hatte, als es vom offenbar rücksichtslos nach hinten gesteuerten Campingbus erfasst wurde. „Eine Verletzung am Oberschenkel ist zweifellos ein Reifenabdruck“, bestätigte der Gutachter den Verdacht, dass der Mann erwischt oder gar überrollt worden war. Auch eine Rippe war gebrochen. Der Freund sagte als Zeuge aus, er konnte das Geschehen aber nicht mehr exakt wiedergeben. „Jedenfalls leide ich an Alpträumen, habe Panikattacken und bin in Therapie.“
Ich habe mich daneben benommen, wollte ihn aber sicher nicht mit dem Bus überrollen.
Der Angeklagte beim Prozess
Am nächsten Tag stand Polizei vor der Tür
Der Angeklagte bekannte sich „teilweise schuldig“, sprach davon, dass durch den Streit plötzlich „die Hemmungen weg“ waren. Aber niemals hätte er seinen Freund mit Absicht überrollen wollen. Erschwerend kam aber hinzu, dass er sich im nächtlichen Chatverkehr, als ihn das Opfer aus dem Krankenhaus kontaktierte, nicht besonders besorgt zeigte. Erst am nächsten Tag wurde er mit der Tragweite seines Handelns konfrontiert. Als er schon daheim auf der Couch lag und die Mama rief: „Die Polizei steht vor der Tür.“
Der Verteidiger des Kärntners kritisierte schon zu Beginn die Ermittlungen, vom Tatort fehle jegliches Fotomaterial. Unbedingt notwendig sei ein Kfz-Gutachten, das ja sogar bei viel weniger dramatischen Unfällen häufig erstellt werde. Diesem Antrag gab das Gericht statt, der Prozess wurde daher auf 11. Juni vertagt.
Am Ende dann noch das Aufatmen beim Angeklagten: Er wurde auf Antrag der Verteidigung vorerst enthaftet, muss also nicht in die U-Haft zurückkehren. Das Oberlandesgericht kann dagegen noch berufen. Für den 36-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.
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