Die Wiener Staatsanwaltschaft klagt einen Syrer wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation an. Vor seiner Flucht soll er in seiner Heimat für den „Islamischen Staat“ (IS) gekämpft, jesidische Gefangene bewacht sowie Propaganda verbreitet und junge Männer rekrutiert haben.
Auf die möglicherweise strafrechtlich relevante Vergangenheit des 40-jährigen Syrers – für den Mann gilt die Unschuldsvermutung – war man im Vorjahr durch einen Hinweis aus Deutschland gekommen.
Deutsche Ermittlungen führten zu IS-Verdächtigen
Im Mai 2024 gingen beim heimischen Verfassungsschutz bzw. bei den Strafverfolgungsbehörden Hinweise aus Deutschland ein, die einen Bezug zwischen dem in Wien gemeldeten Syrer und dem IS herstellten. Höchste Justizstellen informierten die Wiener Behörden, dass sich in einem deutschen Ermittlungsverfahren Zeugen gemeldet hätten, die den in Wien ansässigen Syrer massiv belasteten.
In weiterer Folge habe sich gezeigt, dass der Mann vor seiner Flucht nach Europa als Protagonist in einem IS-Propagandavideo aufgetreten war, teilten deutsche Behördenvertreter mit.
Gutachten belastet Verdächtigen schwer
Die Wiener Staatsanwaltschaft hielt nach weiteren Erhebungen, im Zuge derer auch das besagte Video beigebracht werden konnte, die Beweislage für ausreichend genug, um gegen den 40-Jährigen eine Anklage beim Wiener Landesgericht einzubringen. Die Anklage ist rechtskräftig. Gestützt ist diese auf einen weiteren anonymen Zeugen, der angibt, der Angeklagte habe seinerzeit in seinem Geschäft in Syrien über Bildschirme IS-Videos abgespielt.
Weiters belastet ein Gutachten eines Gerichtssachverständigen, der das Propagandavideo mit dem mutmaßlichen Auftritt des Angeklagten analysiert hat, den 40-Jährigen. Als von der Anklage umfasster Tatzeitraum wird das Jahr 2014 angenommen.
Syrer half IS bei Verfolgung von Jesiden
Der Syrer soll damals sogar sein Geschäftslokal dem IS zur Unterbringung von jesidischen Gefangenen zur Verfügung gestellt und mit weiblichen Gefangenen Transportfahrten durchgeführt haben. Der IS verfolgte die Glaubensgruppe der Jesiden mit äußerster Grausamkeit, im August 2014 wurden nach UNO-Angaben allein in der nordirakischen Stadt Sindschar 5.000 bis 10.000 Menschen ermordet.
Ein weiterer Anklagepunkt bezieht sich auf IS-Anhänger, die sich als sogenannte Foreign Fighters von Europa nach Syrien begeben hatten. Der 40-Jährige soll einige von ihnen in Empfang genommen und sich um sie gekümmert haben, ehe sie in IS-Ausbildungscamps überstellt wurden.
Die Verhandlung gegen den Mann findet bereits am kommenden Freitag am Wiener Landesgericht statt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 40-Jährigen mehrere Jahre Haft.
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