120 Stunden gemeinnützige Arbeit fasste ein 15-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht St. Pölten aus. Sein Freund bekam eine Bewährungsstrafe – Urteil rechtskräftig.
Die Gunst der Stunde für sich zu nutzten, wusste ein 15-Jähriger Anfang Dezember des Vorjahres im Bezirk St. Pölten. Nachdem er durch einen „glücklichen Zufall“ die Jacke seines älteren Bruders samt dessen Ausweis in Händen hielt, war die Idee für eine ausgiebige Partynacht schnell geboren.
Gemeinsam mit einem Freund (18) ging es in eine Disco in Neulengbach, um dort zu feiern. Nach zwei Bier wagte sich der 15-Jährige erstmals an die „harten Sachen“ – es floss reichlich Bacardi-Cola. Vom Alkohol spürbar angeschlagen, gab es dann noch einen Rempler von einem jungen Lokalbesucher.
„Es ist alles so schnell gegangen, plötzlich wurden wir alle drei aus dem Lokal geworfen“, so der 21-Jährige. Vor der Tür eskalierte dann die Situation. Sichtlich in Rage verpasste der 15-Jährige dem deutlich älteren Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht. Sein Freund legte prompt nach. Der 21-Jährige erlitt einen offenen Nasenbeinbruch sowie eine Schädelprellung.
Urteil ist bereits rechtskräftig
Beide Burschen standen nun wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Neben 3000 Euro Schmerzensgeld für das Opfer gab es sechs Monate bedingte Haft samt Bewährungshilfe für den 18-Jährigen. Der 15-Jährige muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
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