Aus Schlaf gerissen

Schichtler stach lärmendem Nachbarn ins Genick

Oberösterreich
11.02.2025 18:00

Wie viele seiner Nachbarn war auch ein 30-jähriger Linzer Ende September des Vorjahres aus den Federn gerissen worden, weil auf der Straße am Bindermichl eine Gruppe Feiernder für Krawall sorgte. Am zweiten und letzten Prozesstag ging es um die Frage, ob der vierfache Vater absichtlich zugestochen hatte.

Besonders in der Stadt sind sie fast jedem bekannt: Laute, rücksichtslose Nachbarn, die Müde spätnachts aus den Federn reißen. Ein 30-jähriger Linzer hatte im September des Vorjahres genug: „Ich wollte die Gruppe zur Rede stellen und sie verscheuchen. Leider hab’ ich die Situation ganz falsch eingeschätzt“, so der Angeklagte am Dienstag im Linzer Schwurgerichtssaal. „Das Messer hatte ich nur dabei, weil es so viele waren.“

Erst vom Fenster aus gebeten
Der Schichtler und vierfache Vater war, wie viele andere Hausbewohner, in den frühen Morgenstunden aufgewacht, weil vor seinem Fenster am Bindermichl eine Gruppe lautstark feierte und redete. Erst habe er vom Fenster aus um Ruhe gebeten, dann ging er hinunter.

„Sah aus, als würde er ihn umarmen“
„Er ging auf die Gruppe zu, zwei sind ihm entgegengegangen. Dann gab es eine kurze Rangelei, es sah so aus, als würde er das Opfer umarmen“, beschrieb eine Zeugin die folgenschweren Sekunden. „Dann lief er sofort zurück ins Haus, während sich die anderen um das Opfer scharten, es hatte einen Blutfleck am Rücken.“

Von hinten ins Genick
Der 30-Jährige hatte dem 27-jährigen Albaner nämlich ein Messer gegen den Hinterkopf und zehn Zentimeter tief von hinten ins Genick gerammt. „Es ist nicht viel passiert, aber er hätte auch Speiseröhre, Luftröhre und Lunge treffen können“, so die Staatsanwältin, die eine harte Strafe forderte.

24 Monate Haft
Richter und Schöffen waren sich nach rund einer Stunde einig: Es war eine schwere Körperverletzung, aber nicht absichtlich. Der 30-Jährige bekam 24 Monate, acht davon unbedingt. Weil er bereits seit der Tat in U-Haft saß, bleiben nur rund drei Monate übrig. Die Staatsanwältin erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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