Arbeitnehmer haben Pflichten, aber auch Rechte. Dass ihnen diese nicht genommen werden, ist eine der Aufgaben der Arbeiterkammer, die gerade 6900 Euro brutto für eine ungerechtfertigt fristlos entlassene Kellnerin erkämpft hat.
Völlig überraschend erhielt die Mitarbeiterin einen Anruf, sie solle am selben Tag mehrere Stunden früher als vereinbart ihren Dienst antreten, was die Dienstnehmerin berechtigt abgelehnte. Darauf folgte prompt die nächste Änderung des Dienstplans für den Folgetag: Sie solle an ihrem freien Tag ebenfalls arbeiten. Die Reaktion des Arbeitgebers auf ihre erneute begründete Ablehnung war drastisch: Zunächst teilte er ihr die fristlose Entlassung per Firmen-Chat mit, drei Tage später folgte das schriftliche Auflösungsschreiben.
„Kurzfristige Dienstplanänderungen sind nur mit der Zustimmung der Beschäftigten zulässig. Eine Verweigerung rechtfertigt grundsätzlich keine fristlose Entlassung“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexpertin Stefanie Unterpirker.
Eine derartige Vorgehensweise ist rechtlich nicht haltbar.
Stefanie Unterpirker, AK-Arbeitsrechtsexpertin
Bild: Hannes Pacheiner
Die AK-Arbeitsrechtsexpertin konnte für die Kärntnerin rund 6900 Euro brutto erkämpfen. Die Summe setzt sich zusammen aus Kündigungsentschädigung, Lohn- sowie weiteren Beendigungsansprüchen wie Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen.
AK-Präsident Günther Goach betont: „Dieser Fall zeigt einmal mehr: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht schutzlos. Wir stehen unseren Mitgliedern zur Seite - kompetent und kostenlos!“
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