Nach einer mutmaßlichen Macheten-Attacke auf einen 21-Jährigen am Schwedenplatz in der Wiener Innenstadt hat am Mittwoch das Landesgericht über einen 27-Jährigen verhandelt. Der Angeklagte gab an, stattdessen mit einem Taschenmesser zugestochen zu haben, weil das Opfer Drogen und ihn küssen wollte.
Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei dem von Anwalt Andreas Reichenbach vertretenen 27-Jährigen eine Machete mit einer 40 Zentimeter langen Klinge sichergestellt. Die will der teilgeständige Angeklagte bei dem Angriff auf einen 21-Jährigen am Wiener Schwedenplatz letzten Sommer aber nicht verwendet haben. Vielmehr sagt er, dass er im Streit mit einem Taschenmesser, das er für Obst dabei hatte, zugestochen hat. „Es sah aus, als würde meine Hand abfallen“, so das Opfer.
Keine DNA-Spuren auf Machte nachgewiesen
In der Urteilsbegründung betonte der vorsitzende Richter, es könne nicht festgestellt werden, dass bei der Tat eine im Besitz des Angeklagten befindliche Machete verwendet wurde. Es konnten keine DNA-Spuren des Opfers auf der Klinge nachgewiesen werden. „Das Riesenmesser hätte jemand gesehen. Im Zweifel war daher von keiner Machete auszugehen.“ Sowohl die Staatsanwältin als auch Verteidiger Andreas Reichenbach akzeptierten das Urteil.
Angeklagter behauptete Taschenmesser als Tatwaffe
Im Prozess im Wiener Landl gibt der Syrer an, von dem 21-Jährigen angegriffen worden zu sein. „Er hat mich umarmt und versucht, mich zu küssen“, so der Beschuldigte. Auch soll es um Drogen gegangen sein. „Ich wollte bewirken, dass er Angst hat und weggeht.“ Aus diesem Grund hätte er auch zugestochen – allerdings mit einem Taschenmesser, das er nach seiner Flucht in die Donau geschmissen habe.
Die zwei Männer hatten sich in der Nacht auf den 25. August 2024 am Schwedenplatz getroffen. Der 21-Jährige hatte in der Vergangenheit dem Älteren mehrfach Drogen abgekauft und sprach ihn wieder auf Cannabis an. Dass das in einer ziemlichen Lautstärke an einem äußerst belebten Ort geschah, verärgerte den 27-Jährigen. Es kam zu einem Streit, der Syrer versetzte dem Jüngeren zunächst eine Ohrfeige. Dann habe er sich zu seinem in der Nähe abgestellten Moped begeben „und mit einer Machete, einem machetenartigen Gegenstand oder einem scharfen Messer“ auf den 21-Jährigen eingeschlagen haben, meinte die Staatsanwältin.
In der Situation war ich so genervt, dass ich ein Messer rausgeholt habe. Ich wollte bewirken, dass er Angst bekommt und weggeht.
Der 27-jährige Angeklagte begründete sein Vorgehen
Angeklagter sticht zweimal auf Opfer ein
Zwei Hiebe trafen das Opfer an der Brust und am rechten Unterarm, was eine scharfrandige, klaffende und bis zum Knochen reichende Wunde zur Folge hatte. Die Beugemuskel des Unterarms wurden durchtrennt. Am linken Brustkorb fügte die Klinge dem 21-Jährigen eine fünf Zentimeter lange Schnittwunde zu. Bis heute sei sein Arm gelähmt, so der 21-Jährige. Er könne kein Glas heben und sich den Kopf nicht waschen. Er könne den Ringfinger und den kleinen Finger der rechten Hand nicht mehr durchstrecken. Die eingeschränkte Funktion seiner Hand sei „sehr schmerzhaft. Ich kann das nicht aushalten.“
Der Angeklagte hatte nach der Tat die Flucht ergriffen. Er konnte erst Anfang September ausgeforscht und festgenommen werden. Der aus Syrien stammende Angeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Opfer bekam 10.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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