Nun macht die Staatsanwaltschaft Krems ernst: Seit Jahren ist ÖVP-Bürgermeister Günther Kröpfl mit der Bausache eines FPÖ-nahen Bürgers befasst. Die Staatsanwältin ortete Amtsmissbrauch und erhob Anklage. Der Ortschef sieht sich aber klar im Recht – mit dem Einspruch gegen die Klagsschrift ist nun das Oberlandesgericht befasst.
Als Bürgermeister ist man im weiten Land Baubehörde erster Instanz. Das ist auch so, wenn der Bauwerber mit einer anderen Partei als der des Ortschefs sympathisiert, wie in einem Fall in der Gemeinde Pölla im Bezirk Zwettl. Kurz vor der Wahl erhob dort, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Ortschef Günther Kröpfl wegen Amtsmissbrauchs.
Der Gemeindechef hätte in Bescheiden und durch Anzeige bei der Bezirksbehörde bewusst wahrheitswidrige Feststellungen gemacht, heißt es in der Anklage. Zudem hätte er den Bauwerber „in seinem Recht auf Parteiengehör“ geschädigt.
Stein der Justiz kam ins Rollen
Ein Baustopp- und ein Abbrissbescheid für eine Mauer hatten 2023 den Stein ins Rollen gebracht. Der Bauwerber, der bei der Gemeinderatswahl für die FPÖ kandidierte, wehrte sich. Kröpfl erteilte bereits 2020 eine Baubewilligung für eine Steinschlichtung, „aber nie für eine Schalsteinmauer“, entgegnet er. Amtsmissbrauch wäre es gewesen, wenn er trotz Kenntnis des Schwarzbaus nicht gehandelt hätte. Der Einspruch gegen die Anklageschrift erfolgte bereits – nun muss das Oberlandesgericht entscheiden, ob diese zulässig ist.
Schlimme Konsequenzen
Wenn Kröpfl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von über einem Jahr oder zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten rechtskräftig verurteilt wird, verliert er sein Bürgermeisteramt. Der Strafrahmen für den vorgeworfenen Amtsmissbrauch liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Im Falle einer Verurteilung könnte es auch Konsequenzen für seinen Job beim Bundesheer geben. Bisher gilt Kröpfl als rechtlich unbescholten, was bei einer Verurteilung auch eher für ein milderes Urteil sprechen würde.
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