Prozess um Entlassung

„Eine Lehrerin muss sich standesgemäß benehmen“

Oberösterreich
13.02.2025 14:15

Als Orgasmus-Päpstin war eine Lehrerin seit November 2023 auf Social Media vertreten. Daran störte sich aber die Schule, wollte eine Löschung der Accounts, was die 48-Jährige verweigerte. Kurz vor Weihnachten 2023 folgte die fristlose Entlassung, unter anderem, „weil sich eine Lehrerin standesgemäß benehmen muss“.

Am Donnerstag ging der Prozess um die als Orgasmus-Päpstin bekannt gewordenen Ex-Volksschullehrerin Monika Ring in die nächste Runde, die sich vor Gericht gegen ihre fristlose Entlassung wehrt. Sieben Zeugen hatte Anwalt Marcus Hohenecker beantragt, befragt wurde an diesem Verhandlungstag exakt eine, nämlich die bei der Bildungsdirektion für das Pflichtschulpersonal Verantwortliche.

Vater beschwerte sich
Hauptthema der Befragung war, warum es überhaupt zu der im Dezember 2023 ausgesprochenen fristlosen Entlassung gekommen war. „Ein Vater hat den Volksschuldirektor auf die Social-Media-Accounts von Frau Ring aufmerksam gemacht, daraufhin hat der Direktor die Löschung sowohl mündlich als auch schriftlich verlangt, dem ist sie aber nicht nachgekommen“, antwortet die Personalverantwortliche.

Privat und Schule strikt getrennt
„Warum hätte ich das tun sollen?“, kontert die ehemalige Lehrerin und weiter: „Mir war nicht klar, was ich falsch gemacht hätte. Das ist privat, und ich habe privat und Schule immer strikt getrennt.“ Das sieht die Bildungsdirektion anders, denn „eine Lehrerin ist eine Person des öffentlichen Lebens und muss sich dort auch dementsprechend präsentieren.“

Social-Media-Accounts eröffnet
Seit 2016 war Ring als Volksschullehrerin tätig, 2018 soll sie – auch in der Schule – ein Kleingewerbe als Energetikerin angemeldet haben. Ende November eröffnete die Lehrerin dann besagte Social-Media-Accounts, auf denen sie als „Orgasmus-Päpstin“ Tipps „für ein wunderschönes Sexualleben“ gab. „Gefühlt eine Woche später ist der Stein schon ins Rollen gekommen“, so Ring vor Gericht.

Gespräch scheiterte
Den Weisungen des Direktors folgte am 22. Dezember des Vorjahres ein Gespräch, bei dem neben der Lehrerin und ihrer Anwältin, auch Vertreter von Schule und Bildungsdirektion teilgenommen haben sollen. „Ich habe Frau Ring versucht zu erklären, dass die Auftritte nicht adäquat für eine Volksschul-Lehrerin sind, das Gespräch hat sich aber immer nur im Kreis gedreht“, so die Vertreterin der Bildungsdirektion.

„Einvernehmliche“ abgelehnt
Von dort kam zuerst auch das Angebot, das Dienstverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Dem Ring aber nicht zustimmte, „weil ich nichts falsch gemacht habe.“ Sie wollte eine Kündigung, die Bildungsdirektion sah aber nur mehrere Gründe für eine Entlassung: „Sie hat das Vertrauen des Dienstgebers missachtet, ihre Nebenbeschäftigung als Orgasmus-Päpstin war nicht gemeldet und das Auftreten war nicht adäquat.“

Fortsetzung folgt
Ende Dezember wurde die fristlose Entlassung wirksam, seitdem kämpft die Lehrerin dagegen an. Im Mai sollen weitere Zeugen einvernommen werden, auch ein Vergleich wird von beiden Seiten nach wie vor nicht ausgeschlossen, „die Vorstellungen liegen aber weit auseinander.“

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt