Weist Vorwürfe zurück

Hebamme wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht

Wien
13.02.2025 13:33

Am kommenden Montag soll einer Hebamme der Prozess gemacht werden. Sie soll bei der Hausgeburt „die gebotene Handlungspflicht“ unterlassen haben. Das neugeborene Mädchen war nach Komplikationen bei der Geburt fünf Tage später in einem Wiener Spital verstorben.

Die Staatsanwaltschaft sieht sie verantwortlich für den Tod des Mädchens, das im September fünf Tage nach der Geburt in einem Wiener Spital starb. Die Angeklagte habe im Rahmen der Hausgeburt „die gebotene Handlungspflicht“ außer Acht gelassen. Die Hebamme bestreitet die ihr gegenüber erhobenen Vorwürfe und weist diese zurück. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu drei Jahre Haft.

Im Strafantrag wird der Frau angelastet, sich nicht an die Bestimmungen des Hebammengesetzes und entsprechende Empfehlungen gehalten zu haben, als sie die Hausgeburt durchführte. Diese sei „weder planerisch noch durchführungstechnisch lege artis erfolgt“. Vielmehr sei von einer Hausgeburt bereits abgeraten worden, da im konkreten Fall Risiken beim Geburtsvorgang erwartbar waren. Obwohl ihr diese bekannt waren, sei die Hebamme von der beabsichtigten Hausgeburt nicht abgerückt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Komplikationen: Kind starb an Sauerstoffmangel
Bei der Geburt kam es dann tatsächlich zu Komplikationen. Die Hebamme alarmierte den Notarzt – aus Sicht der Anklagebehörde wurde allerdings „die Entscheidung zu einem Transport ins Krankenhaus zur ärztlichen Intervention weder zeit- noch sachgerecht getroffen“, wie im Strafantrag ausgeführt wird. Das entbundene Kind sei infolgedessen „an den Folgen eines Sauerstoffmangels während der Geburt mit dadurch bedingter Organschädigung des Gehirns und innerer Organe sowie einem Zustand nach Einatmen von Mekonium, als weiteres Symptom eines Sauerstoffmangels bei einer längerfristig vorbestehenden Gewebsschädigung der Plazenta“ an einem Herz- Kreislauf-Versagen gestorben.

Die Angeklagte wird sich in der mehrstündigen Verhandlung „nicht schuldig“ bekennen. Vor kurzem hatte sie betont, während der Schwangerschaft habe nichts auf mögliche Komplikationen hingedeutet. Sämtliche medizinische Untersuchungen im Vorfeld hätten keine Hinweise in diese Richtung ergeben, behauptet die Angeklagte. „Wir haben sofort Maßnahmen ergriffen, haben die Geburt gestoppt, dann die Rettung angerufen, den Notarzt informiert, das Krankenhaus informiert, dass wir kommen und sind sehr zügig ins Krankenhaus gefahren“, sagte die Angeklagte in einem ORF-Interview. Auch eine Geburt in einem Spital hätte das Baby nicht retten können.

Mutter gibt Angeklagter keine Schuld
Die Mutter des verstorbenen Babys unterstützt die Angeklagte. Sie gibt dieser keine Schuld am Tod ihrer Tochter. Die Frau hatte sich nach einem Kaiserschnitt bei ihrer ersten Geburt für eine Hausgeburt entschieden, da der Kaiserschnitt für sie „ein traumatisches Erlebnis“ gewesen sei.

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