Ein folgenschwerer Anflug von jugendlicher Übermut zu Halloween 2023 wirkte am Landesgericht Linz noch am Donnerstag nach. Einer der drei Jugendlichen, die einem Zehnjährigen Zuckerl geraubt haben sollen, wurde im zweiten Rechtsgang wieder verurteilt. Diesmal erhielt er die Mindeststrafe, sechs Monate bedingt.
Einige Freunde im Teenager-Alter hatten sich zu Halloween 2023 in der Biesenfeldsiedlung in Urfahr verabredet. Im Zuge dessen sei es dazu gekommen, dass wohl drei Jugendliche einen damals Zehnjährigen verfolgt, in die Enge getrieben und ihm ein Sackerl mit erbeuteten Zuckerl abnahmen.
Bereits im zweiten Rechtsgang
Weil einer von ihnen einen Baseballschläger dabeihatte, ging es um bewaffneten Raub. Zwei der drei angeklagten Täter wurden bereits verurteilt, einer freigesprochen. Einer der Verurteilten hatte aber Berufung eingelegt, und das Oberlandesgericht hatte eine Neuauflage angeordnet. Diese fand am Donnerstag statt.
Acht Zeugen, viele Versionen
Acht Zeugen sollten Klarheit bringen, ob der letzte Angeklagte tatsächlich des Raubes schuldig zu sprechen sei. Dementsprechend viele unterschiedliche Darstellungen der Ereignisse in der Linzer Biesenfeldsiedlung bekamen die Richter und Schöffen zu hören.
Mit Verspätung fiel schließlich das Urteil: sechs Monate bedingte Haft für den heute 16-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es besteht also die Möglichkeit, dass der Fall wieder zum Oberlandesgericht kommt.
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