Prozess in Feldkirch

„Sind nicht die hellsten Kerzen am Christbaum“

Gericht
14.02.2025 08:08

Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss hatte für einen Vorarlberger Autolenker am Donnerstag ein gerichtliches Nachspiel. In der Verhandlung gab es auch die eine oder andere komödiantische Einlage.  

Es ist Sonntag, der 29. September, als der Schluckspecht am späten Nachmittag nach einer Bastelstunde ins Auto steigt, um mit seinem Onkel nach Batschuns zu fahren. Auf der kurvenreichen Laternser Straße verliert der stark Alkoholisierte die Kontrolle über sein Auto – dieses touchiert einen Baumstumpf, überschlägt sich und landet schließlich auf dem Dach. Ein nachfolgender Lenker leistet Erste Hilfe und zieht die beiden Verunglückten aus dem Fahrzeug. Als die Polizei eintrifft, verweigert der leicht verletzte Fahrer den Alkotest, wegen der untrüglichen „Fahne“ wird ihm der Lappen trotzdem umgehend entzogen. Eine spätere Blutabnahme im Spital ergibt knapp drei Promille! „Das war die dümmste Aktion in meinem Leben“, so der 39-Jährige im Prozess. An den Unfallhergang kann er sich zwar nicht mehr erinnern, allerdings beteuert er, nicht am gebrochenen Lendenwirbel seines Onkels schuld zu sein. Der leide nämlich seit Jahren an Osteoporose. Das bestätigt auch der als Zeuge geladene Onkel, der zudem zunächst angibt, von der Alkoholisierung des Neffen nichts mitbekommen zu haben. „Ich habe während der Fahrt nur zu ihm gesagt, dass er zackig unterwegs sei.“

Staatsanwalt Richard Gschwenter erbat sich Bedenkzeit. (Bild: Chantal Dorn)
Staatsanwalt Richard Gschwenter erbat sich Bedenkzeit.

„Nicht die hellsten Kerzen am Christbaum“
Auf Nachfrage von Staatsanwalt Richard Gschwenter, weshalb er bei der polizeilichen Einvernahme zu Protokoll gegeben habe, aufgrund eines Querbruchs des zweiten und dritten Lendenwirbels vier Wochen an Schmerzen gelitten zu haben, behauptet der Pensionist, von der Beamtin möglicherweise falsch verstanden worden zu sein. Auf Androhung des Staatsanwaltes, den Zeugen im Falle einer Falschaussage ebenfalls anzuklagen, nimmt sich der Verteidiger des Angeklagten den Zeugen, den er privat gut kennt, nochmals zur Brust. „Wertes Gericht, ich kenne die beiden nun schon sehr lange und will nur sagen, dass die Herrschaften nicht die hellsten Kerzen am Christbaum sind“, gibt der Anwalt nach einer kurzen Verhandlungspause zu bedenken. Von böser Absicht und Vorsatz könne bei beiden aber nicht die Rede sein.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Weil das Gericht nicht eindeutig klären kann, ob die Verletzungen des Opfers tatsächlich vom Unfall herrühren, endet für den Sufflenker der Prozess mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung und einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro. Der Staatsanwalt erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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