Ein aktuell an Masern erkranktes Kind hat sich nach aktuellem Kenntnisstand – unwissend über die Erkrankung – während des ansteckungsfähigen Zeitraums in einem Gasthaus in Kirchberg im Tiroler Bezirk Kitzbühel aufgehalten.
Wie das Land Tirol mitteilt, war das Kind am 10. Februar zwischen 11.30 und 14 Uhr im „Gasthaus z‘Röhrmoos“ in Kirchberg. Personen, die sich ebenfalls in diesem Zeitraum dort aufgehalten haben, sind aufgerufen, ihren Impfstatus und den ihrer Familienangehörigen auf zwei Masern-Impfungen zu prüfen (im Impfpass etwa unter MMR-Impfung als MMRvaxPro oder Priorix zu erkennen) und erforderlichenfalls schnellstmöglich nachzuholen.
Impfung als wirksamster Schutz gegen Maserninfektion
Eine Masern-Erkrankung ist meldepflichtig. Eine Infektion mit Masernviren kann zu schweren Erkrankungen führen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Der wirksamste Schutz für einen selbst, aber auch für andere ist eine frühzeitige – ab vollendetem 9. Lebensmonat – zweimalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung, die sogenannte MMR-Impfung.
Nach zwei Impfungen ist eine Erkrankung nahezu ausgeschlossen. Die Impfung kann zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.
Impfung kostenlos
Die Impfung ist kostenlos bei Hausärzten und Fachärzten für Kinderheilkunde und in den Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften.
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