Die Task Force wird aus teilweise ranghohen Vertretern der Justiz, dem Wiener Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl, der Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits und der Leiterin der Wiener Jugendgerichtshilfe, Christa Wagner-Hütter, sowie aus Vertretern der MA 11 (Jugendamt der Stadt Wien) und des Vereins Neustart gebildet. Zum nächsten Termin wird auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag beigezogen.
Überprüfung der Jugend-U-Haft bis Ende Juli
Am Dienstag wurde beschlossen, bis Ende Juli von der Vollzugsdirektion, dem Verein Neustart und der Richterschaft österreichweit erheben zu lassen, aus welchen Gründen die derzeit in U-Haft befindlichen Jugendlichen noch einsitzen. "Wir schauen uns in jedem einzelnen Fall an, woran es fehlt, dass man die Betreffenden nicht in eine betreute Einrichtung geben kann", berichtete der Leiter der Task Force, Sektionschef Michael Schwanda.
Einerseits seien in diesem Zusammenhang administrativ-organisatorische Belange, andererseits Kostenfragen zu klären. Derzeit sind im gesamten Bundesgebiet 55 jugendliche U-Häftlinge verzeichnet. Wie Schwanda bekräftigte, sollen im Idealfall in Zukunft möglichst viele von ihnen bis zu ihrer Hauptverhandlung außerhalb von Gefängnismauern untergebracht werden.
Raschere Abläufe im Bereich der Psychodiagnostik
Zusätzlich möchte die Task Force für raschere Abläufe im Bereich der Psychodiagnostik sorgen. Gutachten über allfällige psychische Auffälligkeiten von Verdächtigen, die Zweifel an ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit nähren, sollen die Strafverfolgungsbehörden schneller erreichen.
Konstruktive Sitzung mit ersten Vorschlägen
Schwanda betonte, die Sitzung sei "sehr konstruktiv verlaufen". Es habe einen "sehr sachlichen und engagierten Meinungsaustausch" gegeben. Ähnlich äußerte sich Beate Matschnig, Jugendrichterin im Wiener Landesgericht und Vertreterin der Fachgruppe: "Ich hatte den Eindruck, dass alle dasselbe wollen", sagte sie. Es gehe um "Haftvermeidung und -verkürzung".
Einer der Vorschläge der Fachgruppe Jugendrichter betrifft die Einrichtung geschlossener Einrichtungen, etwa nach Schweizer Vorbild. Matschnig präzisierte, dass es dabei nicht darum gehe, dass die Einrichtung 24 Stunden geschlossen sei. "Tatsache ist, dass es Jugendliche gibt, die nicht zu halten sind. Wenn man sie zumindest teilweise behält, ist es möglich, dass es gelingt, zu ihnen eine Beziehung aufzubauen."
Es gehe dabei um kleine Einrichtungen, in Wien zum Beispiel für zehn männliche Jugendliche und eine zweite für Mädchen, als Ergänzung zu anderen Betreuungsformen. "Es gibt Fälle, die jetzt durchfallen. Die Krisenzentren nehmen sie nicht mehr, und in U-Haft sollen sie nicht", erläuterte die Richterin. An diese Personen sollten sich diese neuen Heime richten. Die Fachgruppe Jugendrichter tritt außerdem vehement für die Wiedereinrichtung des Jugendgerichtshofs ein.
Jugend-U-Haft möglichst vermeiden
Auch Jugendanwältin Pinterits sprach von einem konstruktiven Diskussionsklima: Es gehe darum, die Verhängung der U-Haft möglichst zu vermeiden, sagte sie. "Man schaut daher: Welche Alternativen gibt es? Geht eventuell eine Unterbringung zu Hause? Fußfesseln? Wohngemeinschaften? Und welche Ressourcen habe ich in Wohngemeinschaften zur Verfügung?", erläuterte sie. Pinterits sprach sich für eine möglichst frühe psychologische Betreuung der Jugendlichen aus: "Dass man schon bei der Polizei schaut, wie ist der drauf."
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.