Strafe bei Verzug

Wasser-Kontrolle rund um Neusiedler See gefordert

Burgenland
14.02.2025 11:17

Das ökologische Gleichgewicht des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel war heftig ins Wanken geraten. Die einzigartigen Salzlacken drohten zu versteppen – eine Folge des sinkenden Grundwasserspiegels aufgrund übermäßiger Nutzung der Ressourcen. Der Rechnungshof hatte Alarm geschlagen – und setzt jetzt nach.

„Durch Eingriffe in den Naturhaushalt und die damit ausgelöste Absenkung des Grundwasserspiegels sind die Salzlacken stark gefährdet“, hatte der Rechnungshof in seinem Bericht „Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel“ im Jahr 2020 gewarnt. Dem Land Burgenland ist empfohlen worden, einen Grundwasserbewirtschaftungsplan zu erstellen. „Wasserentnahmen sollen gemessen und kontrolliert werden“, lautete der Ratschlag.

Grundwasser trotz Maßnahmen gesunken
Das Land reagierte mit einer Reihe von Studien und Projekten, um eine ökologische Misere abzuwenden. Weiters wurden Maßnahmen zur Renaturierung und Erhaltung der Naturjuwele gesetzt. Ausgeblieben ist laut den Prüfern allerdings die Installierung jener vorgeschriebenen Vorrichtungen, die die Entnahmen von Grundwasser im Seewinkel registrieren. „So ließe sich feststellen, ob die bewilligten Mengen eingehalten werden“, heißt es.

Die Kritik bezog sich auf die Jahre 2019 bis 2023. Das Land hatte auf ein bestehendes Grundwasser-Beweissicherungssystem verwiesen. Diese Methode habe jedoch nicht verhindern können, dass 2022 Grundwasserstände in mehreren Regionen des Seewinkels übermäßig stark abgesunken sind.

Die Nutzung des Wassers soll nun genau gemessen werden. (Bild: Patrick Huber)
Die Nutzung des Wassers soll nun genau gemessen werden.

Beregnungsverbot nicht kontrolliert
In der kritischen Phase galt am Tag ein Beregnungsverbot für landwirtschaftliche Flächen. Der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl zufolge sei die Anordnung aber nicht kontrolliert worden. Der Rechnungshof bekräftigt nun seine Forderung nach einer genauen Messung der Wassernutzung. Das Land ist erneut aufgefordert, die Einhaltung der Auflagen in den Wasserrechtsbescheiden konsequent zu kontrollieren und bei Verstößen Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten.

Mittlerweile in Angriff genommen wurde ein Managementplan. „Nun soll die Nationalparkgesellschaft im Konkreten ausarbeiten, wann und wie die vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden. Parallel dazu ist zu klären, welche personellen und finanziellen Ressourcen erforderlich sind“, so die neue Empfehlung des Rechnungshofes.

Zwölf Empfehlungen umgesetzt
Zum Schutz des Grundwassers vor Dünger soll ein Unternehmen der Landesholding GmbH einen zeitgemäßen Rinderstall errichten. Die Finanzierung sei fraglich. Darüber hinaus soll die Jagd auf Wasserwild eingeschränkt werden. Das aktuelle Fazit der Prüfer: Das Land und die Nationalparkgesellschaft setzten von 27 überprüften Empfehlungen zwölf zur Gänze um, vier teilweise und zehn gar nicht. Die Ausführung einer weiteren Empfehlung habe das Land zugesagt.

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