Friedrich sprach sich für rechtliche Verbesserungen beim Datenschutz aus und schlug auf internationaler Ebene eine "digitale Grundrechtscharta" vor. Er verteidigte zugleich die Aktivitäten der Geheimdienste im Grundsatz und verwies darauf, dass durch die Erkenntnisse der USA Anschläge verhindert worden seien. Er nannte aber keine Zahlen mehr. Zuvor hatte er von fünf in Deutschland verhinderten Anschlägen gesprochen.
Die Opposition zeigte sich weiter unzufrieden mit der Aufklärung der Spähaffäre. Das von den USA angekündigte Deklassifizierungsprogramm sei geeignet, die Aufklärung zu verzögern oder gar zu verhindern, sagte der Vorsitzende des parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Oppermann. Mit diesem Programm wollen die USA klären, inwieweit sie Informationen über ihr Ausspähprogramm zumindest teilweise herausgeben können.
Oppermann verwies zudem darauf, dass sich auch die Bundesanwaltschaft mit der Spähaffäre beschäftige. Im Rahmen eines Beobachtungsverfahrens wollen die Karlsruher Ermittler demnach klären, ob ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Ausspähen und Spionage sind in Deutschland strafbar.
Deutsche Bundeswehr über PRISM seit 2011 informiert
Für neuen Zündstoff in der Debatte dürfte unterdessen ein neuer Medienbericht sorgen, dem zufolge der deutschen Bundeswehr offenbar schon seit Jahren Informationen über die Existenz des umstrittenen PRISM-Spähprogramms vorliegen sollen.
Die "Bild"-Zeitung verwies auf ein vertrauliches NATO-Dokument. Dieses deute darauf hin, dass das Kommando der Bundeswehr in Afghanistan im September 2011 über PRISM in Kenntnis gesetzt worden sei. Aus dem Papier gehe auch hervor, dass PRISM eindeutig ein Programm zur Erfassung und Überwachung von Daten sei.
Anweisung zur Überwachung
Konkret handelt es sich dem Bericht zufolge bei dem Dokument um einen Befehl, der am 1. September 2011 vom gemeinsamen Hauptquartier der NATO in Kabul an alle Regionalkommandos in Afghanistan erteilt worden sei. Diese seien angewiesen worden, wie sie vom 15. September 2011 an die Überwachung von Telefonverbindungen und E-Mails beantragen sollen. "Alle Anträge zur Überwachung müssen in PRISM eingegeben werden", hieß es demnach.
Bei den Anträgen gehe es unter anderem darum, die Telefonnummern oder E-Mail-Adressen von mutmaßlichen Terroristen in das Überwachungssystem einzuspeisen. Dem Bericht nach soll auch der deutsche Bundesnachrichtendienst solche Telefonnummern an die NATO geliefert und somit in das Überwachungssystem eingespeist haben.
Der Bundesnachrichtendienst wies den Vorwurf zurück. "Bei dem heute in der 'Bild'-Zeitung genannten, als PRISM bezeichneten Programm handelt es sich um ein NATO/ISAF-Programm, das nicht identisch ist mit dem PRISM-Programm der NSA", erklärte der BND. Das in der Zeitung genannte Programm sei auch nicht als geheim eingestuft. Der BND habe keine Kenntnis vom Namen, Umfang und Ausmaß des NSA-Programms gehabt, über das seit einigen Wochen diskutiert wird.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.