Nach einer vermeintlichen Masernerkrankung bei einem Kind im Tiroler Unterland konnte das Land am Freitagnachmittag Entwarnung geben. Eine weitere Untersuchung habe ergeben, dass doch keine Infektion mit dem hoch ansteckenden Virus vorliegt.
„Wir dürfen darauf hinweisen, dass der Masernfall nach einer weiteren standardmäßig durchgeführten Kontrolltestung nun als negativ zu werten ist“, berichtete das Land Tirol am Freitagnachmittag.
Bei einem Verdacht auf Masern würden grundsätzlich immer eine Laboruntersuchung sowie eine weitere Kontrolluntersuchung stattfinden. Nach einem positiven Ergebnis der Laboruntersuchung gilt ein Verdachtsfall als bestätigter Masernfall. „In den allermeisten Fälle stimmen diese beiden Testungen überein. Nur selten – dazu gehört eben auch jener Fall in Kirchberg – kommt es zu abweichenden Ergebnissen“, konkretisierte das Land.
Öffentlicher Aufruf widerrufen
Am Donnerstagabend hatte das Land in einer Aussendung von einer Masernerkrankung in Kirchberg (Bezirk Kitzbühel) berichtet. Betroffen sei ein Kind, hieß es. Dieses sei auch in einem Gasthaus gewesen. Daher erfolgte ein öffentlicher Aufruf mit entsprechenden Handlungsempfehlungen. Nach dem negativen Test wurde dieser nun widerrufen.
Meldepflichtige Erkrankung
Eine Masernerkrankung ist meldepflichtig. Eine Infektion mit Masernviren könne zu schweren Erkrankungen führen. „Besonders gefährdet sind Säuglinge, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Der wirksamste Schutz für einen selbst, aber auch für andere ist eine frühzeitige – ab vollendetem 9. Lebensmonat – zweimalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung, die sogenannte MMR-Impfung“, so das Land.
Nach zwei Impfungen sei eine Erkrankung nahezu ausgeschlossen. Die Impfung könne zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.
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