Ein vorbestrafter 27-jähriger Syrer ist am Freitag vom Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch (Vorarlberg) wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Nur in einem Fall hatte sich der Arbeitslose schuldig bekannt. Und das auch nur aufgrund eines Beweisvideos einer Überwachungskamera. So musste der arbeitslose Flüchtling zwangsläufig zugeben, vergangenen Frühling am Bahnhof Dornbirn eine 18-jährige Frau an deren Hintern begrapscht zu haben. An die anderen beiden ihm zur Last gelegten Taten will sich der Angeklagte in der Verhandlung nicht mehr erinnern. Besser gesagt, er streitet sie kategorisch ab.
„Kenn den nicht“
So etwa einen Übergriff auf einen 18-jährigen Mann am Bahnhof Götzis im April letzten Jahres, dem er mit Gewalt einen Kuss abringen wollte. „Ich kenne den überhaupt nicht“, gibt der Syrer zu Protokoll. Auf Nachfrage der Richterin beim Opfer, ob es sich beim Angeklagten um den Täter handle, ist sich der 18-Jährige jedoch ganz sicher. „Ja, das ist er!“ Dann schildert er dem Senat noch einmal die damalige Situation.
Dass er an jenem Abend am Bahnsteig Götzis vom Angeklagten verfolgt worden sei und der ihn zunächst auf die Stirn habe küssen wollen. „Als ich sagte, er solle das unterlassen, packte er mich mit beiden Händen am Genick und versuchte mich auf den Mund zu küssen.“ Der sexuell Genötigte alarmierte daraufhin die Polizei.
Die verwerflichste Tat, die die Staatsanwaltschaft dem Syrer zu Last legt, ist die Vergewaltigung eines geistig beeinträchtigten Mannes. Im Juni letzten Jahres soll der Angeklagte den 58-Jährigen, der an jenem Morgen auf den Zug zur Arbeit wartet, vom Bahnsteig weggezerrt und ihm befohlen haben, mit zur Toilette zu kommen. Der Beeinträchtigte gehorcht. Im WC soll der Angeklagte den 58-Jährigen schließlich gegen die Wand gedrückt, ihn vergewaltigt haben und geflüchtet sein. Als das Opfer tags darauf seinen Betreuern von dem „Mann am Bahnhof“ erzählt, schlagen diese Alarm.
Überwachungskamera lief mit
Auch in dem Fall führt die Aufzeichnung der Überwachungskamera zum Erfolg. Mit der Aufnahme konfrontiert, auf der zu sehen ist, wie der Angeklagte den 58-Jährigen am Arm festhält und in Richtung Toilette marschiert, stellt sich der Beschuldigte erneut dumm und sagt: „Na und? Wir laufen nur zufällig nebeneinander. Ich kenne den nicht.“ Das sieht der Schöffensenat am Ende anders. Die vorsitzende Richterin Franziska Klammer spricht den Syrer schuldig im Sinne der Anklage und verurteilt ihn zu fünf Jahren Gefängnis.
Dazu kommen noch weitere 14 Monate aus einer ehemals zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe. Dem 58-jährigen Vergewaltigungsopfer spricht sie 4000 Euro Schmerzengeld zu. In ihrer Begründung sagt Klammer: „Der Schöffensenat hat keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Opfer. Was die Schilderungen des Vergewaltigungsopfers betrifft, so wäre dies geistig gar nicht in der Lage, die Geschichte zu erfinden.“ Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.