Das Insolvenzverfahren des Wäschekonzerns Palmers ist laut Kreditschützern am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt eröffnet worden. Das Traditionsunternehmen hatte bereits am Donnerstag ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt. Das Unternehmen soll fortgeführt werden. Den Gläubigern wird eine Quote von 30 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, angeboten.
„Die Sanierungsverwalterin wird nunmehr in Zusammenarbeit mit der Schuldnerin prüfen, welche Filialen kostendeckend bzw. gewinnbringend fortgeführt werden können“, sagte Alexander Greifeneder vom KSV 1870. „Zudem sind hinsichtlich der Finanzierung des angebotenen Sanierungsplans die Ergebnisse der Verhandlungen mit möglichen Investoren abzuwarten.“
AKV will Eigenverwaltung „genau“ prüfen
AKV-Gläubigerschützerin Cornelia Wesenauer hingegen will sich die beantragte Eigenverwaltung „genau ansehen“. Zentral sei aber auch für sie, wie „weit die Investorengespräche fortgeschritten“ seien, sagte Wesenauer. Der Investor ist bisher unbekannt.
Der Wäschehändler nimmt seit Donnerstag seine eigenen grünen Gutschein-Münzen nicht mehr an. Theoretisch könnte Palmers bis zur Insolvenzeröffnung noch Münzen annehmen, so die Kreditschützerin. „Ich würde das dem Unternehmen aber nicht raten“, sagte Wesenauer und verwies auf das Thema Gläubigerbevorzugung.
Staatliche COFAG besicherte Palmers-Kredit
Palmers bezifferte in seinem Insolvenzantrag die Schulden (Passiva) mit rund 51 Mio. Euro und die Vermögenswerte (Aktiva) mit 11,50 Mio. Euro. Durch die Insolvenz wird nun ein durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) besicherter 14,4 Mio. Euro schwerer Kredit automatisch fällig. Laut Medienberichten ist der Kredit zu 90 Prozent durch die COFAG und damit staatlich abgesichert. Mitte 2024 wurde die COFAG aufgelöst und sämtliche Rechte und Pflichten der COFAG aus Förderverträgen gingen unverändert auf den Bund über. Das Finanzministerium äußerte sich auf APA-Anfrage vorerst nicht zur Causa Palmers-Kredit und COFAG.
Der KMU-Berater Finanzombudsmann ortet viele offene Fragen bei der Palmers-Kreditvergabe inklusive der COFAG-Garantie und hat deswegen eine Anzeige bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingebracht. Man wolle herausfinden, „ob bei der Vergabe dieses Kredits die Mindeststandards der FMA eingehalten wurden oder ob der vergebene Überbrückungskredit den Weg zum Konkurs des Unternehmens ebnete“. Die Frage sei, „war die Rückführung des Kredits – im Rahmen der damaligen Prognose – gewährleistet oder nicht“, so der Berater. Zum Zeitpunkt der Einräumung des Kredits habe Palmers nur einen Cashflow von rund 0,2 Mio. Euro gehabt.
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