Bohren, Schleifen, Einsetzen von Implantaten und Zahnspangen: All das soll eine Steirerin (43), die eine Zahnarztpraxis führte, an Patienten vorgenommen haben – obwohl sie dafür keine Ausbildung hatte. Sieben Jahre wurde in der Causa in Graz verhandelt, 60 Zeugen gehört und 20 Gutachten erstattet – nun soll endlich ein Urteil fallen.
Schon ein normaler Zahnarztbesuch ist für viele der absolute Horror. Besonders heftig wurde es aber für die Patienten in einer Praxis in der Südsteiermark: Dort führte nämlich eine Zahnarztassistentin die Behandlungen unbefugter Weise gleich selbst durch. Aufgeflogen ist die Steirerin bereits im Jahr 2015. Der Prozess (Vorsitz: Elisabeth Juschitz) wegen Kurpfuscherei startete 2018 am Grazer Straflandesgericht.
Die Opfer hielten sie für die Ärztin
Das Geschäftsmodell: Laut Anklage betrieb die 37-Jährige seit 2010 ein Zahnärztezentrum und stellte dabei Räume und Technik zur Verfügung. Immer wieder stießen neue Ärzte hinzu, andere wanderten wieder ab. Um trotz dieser Lücken ihren Patientenstock zu behalten und sich eine fortlaufende Einnahme zu erhalten, soll die Angeklagte selbst Behandlungen (Bohren, Füllen von Zähnen, Einsetzen von Brackets) durchgeführt haben – obwohl ihr die nötige Ausbildung fehlte!
Die Opfer erklärten vor Gericht, dass sie fix davon ausgingen, dass die Angeklagte auch die Zahnärztin war. Die inzwischen 43-Jährige beteuerte stets ihre Unschuld: „Ich habe nur Aufträge durchgeführt, die mir von den Ärzten aufgetragen wurden.“
Immer wieder fielen seit Beginn Prozesstermine aus, weil die Frau aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig war.
Ich habe nur Aufträge durchgeführt, die mir von den Ärzten aufgetragen wurden.
Die Angeklagte
Mega-Verhandlungskosten
Insgesamt fanden 48 Verhandlungen seit 2018 statt, 60 Zeugen wurden gehört und 20 Gutachten erstattet – zudem wurde auch ein Finanzstrafverfahren miteinbezogen. Drei mitangeklagte Zahnärzte wurden diversionell erledigt. Ende Februar soll nun nach knapp sieben Jahren tatsächlich ein Urteil fallen. Die Verhandlungskosten dürften sich wohl im sechsstelligen Bereich bewegen.
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