Der 15-jährige „Problembubi“ – er sammelte bereits vor seinem 14. Geburtstag rund 200 Straftaten – ist schon wieder in Haft. Ein Linzer Universitätsprofessor erklärt, was die Kriminalitätsspirale bei solchen jungen Serientätern aufhalten kann.
Rund 200 Straftaten bis zum 14. Geburtstag: Der super-kriminelle „Problembubi“ (15) sitzt schon wieder hinter Gittern, genauer in U-Haft in Leoben. Denn er soll – wie von uns berichtet – mit einem Komplizen im Bezirk Liezen einen BMW gestohlen und eine 370 Kilometer lange Spritztour Richtung Wien unternommen haben.
Was soll aus diesem bereits vorbestraften Teenager bloß noch werden? Der renommierte Linzer Strafrechtsexperte Alois Birklbauer hat eine überraschende Antwort parat: „Es gibt in Deutschland Langzeitstudien, die sich mit solchen jugendlichen Intensivstraftätern befasst haben. Es gibt immer wieder einen sogenannten ,spontanen Kriminalitätsabbruch’. Das bedeutet, dass solche problematischen Jugendlichen oft Anfang 20 ihr Verhalten radikal ändern. Sei es, weil sie eine Freundin finden, die ihnen Halt gibt, oder weil sie Vater werden. Es hängt halt immer sehr viel vom sozialen Umfeld ab. Und dafür, ob so eine Stabilisierung gelingt, gibt es leider kein Patentrezept.“
Man muss die problematischen Jugendlichen möglichst gut betreuen, Beziehungen aufbauen, etwas anderes bringt nichts.
Jurist Alois Birklbauer über Straffällige
„Gefängnis macht es nicht besser“
Speziell von der FPÖ kommt bei solchen minderjährigen Intensivstraftätern die Forderung nach einer Senkung des Alters der Strafmündigkeit wie das Amen im Gebet. Eine Forderung, von der Birklbauer wenig hält. „Gefängnis macht es auch nicht besser. Man muss die problematischen Jugendlichen möglichst gut betreuen, Beziehungen aufbauen, etwas anderes bringt nichts. In Deutschland wurde der ,Kinder-Knast’, dort wurde er ,Schnupper-Haft’ genannt, empirisch untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass diese Maßnahme genau gar keinen Effekt hat. Die Kinder arrangieren sich sehr schnell mit den Umständen, denken sich vielleicht sogar ,ist eh nicht so schlimm’ und sind dann, wenn sie entlassen werden, in ihrer Blase die Super-Heros.“
Schweiz als Vorbild?
In der Schweiz gibt es laut Birklbauer eine Strafmündigkeit ab dem zehnten Lebensjahr. Dort sei der Staatsanwalt aber quasi ein Fallmanager, der in enger Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe die kriminellen Kinder betreue.
Dennoch, grundsätzlich erteilt JKU-Professor Birklbauer Freiheitsbeschränkungen bei Extremfällen keine Absage: „Dass die Betreuungseinrichtungen gar keine Möglichkeit haben, ihre Schützlinge anzuhalten, stimmt eigentlich nicht. Da kann man schon etwas an den Bestimmungen ändern, es muss ja nicht immer gleich ein neues Gesetz her.“
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