Nach Verfolgungsjagd

Wer darf sich solche Boliden eigentlich ausborgen?

Kärnten
15.02.2025 18:46

Nach der spektakulären Verfolgungsjagd mit Luxuswagen am Donnerstagabend in Klagenfurt sind Fragen offen – etwa wie man an solche PS-starken Autos kommt …

Über 100.000 Euro kostet ein Mercedes Benz AMG C63s, mit dem ein 17-jähriger Syrer im Drogenrausch nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei am Donnerstagabend gegen einen Mast krachte – wir haben berichtet. Ähnlich viel muss man für den BMW M3 Competition hinlegen, mit dem sein Companion – ein in Villach lebender Russe (19), der übrigens immer noch auf der Flucht ist, – mit über 120 km/h durch Klagenfurts Straßen raste.

Leere Stellplätze bei der Autovermietungsfirma, der nach der Verfolgungsjagd nun zwei Boliden fehlen. (Bild: Jennifer Kapellari)
Leere Stellplätze bei der Autovermietungsfirma, der nach der Verfolgungsjagd nun zwei Boliden fehlen.

Wie die „Krone“ erfuhr, hatte ein gemeinsamer Freund der beiden Jugendlichen die Luxuskarossen bei einer Firma in der Landeshauptstadt angemietet – wie sonst hätten die beiden führerscheinlosen Rowdys an die 500PS starken Boliden kommen können? Zwar darf in Österreich rechtlich gesehen grundsätzlich jeder Führerscheininhaber diese Fahrzeugklassen benutzen, bei der Vermietung gibt es dann aber doch Beschränkungen.

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Wer keine Erfahrung mit Luxusautos hat und Fahranfänger ist, kann sich nur selten ein solches Auto mieten. Das hat vor allem mit der Versicherung der Wagen zu tun.

Autovermieter aus Kärnten

Das hängt mit der Versicherung zusammen, wie ein Autovermieter aus Kärnten der „Krone“ erklärt. Wer unter 25 Jahre alt ist – bei manchen Anbietern liegt die Grenze sogar bei 27 – hat normalerweise wenig Chancen auf solche PS-starken Autos. Bei Schadensfällen steigt dann nämlich die Versicherung aus, sodass die Firmen auf den Reparaturkosten sitzen bleiben und aufwändig klagen müssten.

Für junge Autoliebhaber sind beim Mieten deshalb auch Selbstbehalt und Kaution höher als für erfahrene Lenker. „Natürlich ist immer eine gültige Lenkerberechtigung vorzuweisen“, betont der Autovermieter im „Krone“-Gespräch. Ohne dies zusätzlich bei der Verleih-Firma anzumelden, dürfe auch keine andere Person ans Steuer – vermutlich um eben das zu verhindern, was in Klagenfurt für mächtig Aufsehen gesorgt hatte.

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