Fall neu aufgerollt

Frau kämpft nach 60 Jahren gegen Zungenbiss-Urteil

Ausland
16.02.2025 12:15

In Südkorea soll ein rund 60 Jahre alter Fall wieder aufgerollt werden, in dem eine Frau verurteilt worden ist, weil sie ihrem Mann bei einem Vergewaltigungsversuch einen Teil der Zunge abgebissen hat. Ein Gericht in der Südküstenstadt Busan gab dem Berufungsantrag der heute 78-Jährigen statt, wie es in einer Mitteilung unter der Woche hieß.

Der Fall gilt als einer der kontroversesten in der Geschichte des Landes, weil das Urteil von damals ein Opfer sexueller Gewalt nicht geschützt hatte. 1964 hatte ein 21 Jahre alter Mann die damals 18-Jährige in der Nähe ihres Hauses überfallen und versucht, sie zu vergewaltigen, wie die amtliche Nachrichtenagentur Yonhap berichtete. Als sich die Frau wehrte, biss sie dem Mann demnach 1,5 Zentimeter von dessen Zunge ab.

Frau musste ins Gefängnis
Im Prozess plädierte die Frau Gerichtsangaben zufolge auf Notwehr. Das Gericht verurteilte sie 1965 laut Yonhap jedoch wegen schwerer Körperverletzung zu mehreren Monaten Haft und zwei Jahren Bewährung. Den Mann befand das Gericht lediglich wegen unerlaubten Betretens eines Grundstücks und Erpressung schuldig und schickte ihn ebenfalls mehrere Monate hinter Gitter, mit zwei Jahren Bewährung.

Jahrzehnte später begann die Frau laut Medienberichten, zu studieren und schrieb sich 2013 mit über 60 Jahren an einer Universität ein. Während des Studiums habe sie das Ausmaß der Ungerechtigkeit verstanden, die ihr widerfahren sei, und sich entschieden, für die Wiederaufnahme ihres Falls zu kämpfen, hieß es in der Zeitung „Korea Herald“.

Berufung scheitert zunächst
Mit dem Vorwurf, die Strafverfolgung habe sie damals widerrechtlich festgehalten und gezwungen, ein Geständnis abzulegen, legte die Frau 2020 zunächst erfolglos vor einem Gericht in nächster Instanz Widerspruch ein.

Im vergangenen Dezember überstimmte Südkoreas höchstes Gericht nach Jahren juristischen Hin und Hers die Entscheidung jener Instanz und gab den Fall zurück, wie Yonhap berichtete. Nach Ansicht der Richter war es demnach „sehr wahrscheinlich“, dass die Festnahme damals ohne einen Beschluss erfolgt war.

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