Unzulässige Gebühren

Billig-Airline erleidet „Bruchlandung“ vor Gericht

Wirtschaft
17.02.2025 09:53

Die Arbeiterkammer (AK) hat im Streit mit der ungarischen Billigfluglinie Wizz Air einen bedeutenden Erfolg erzielt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte insgesamt 111 Vertragsklauseln und Praktiken für rechtswidrig. Besonders betroffen sind unzulässige Gebühren für den Check-in am Flughafen, intransparente Regelungen zu Geschenkgutscheinen und die automatische Umwandlung von Ticketpreiserstattungen in sogenannte Wizz Credits.

Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft die am Flughafen verlangte Check-in-Gebühr von 40 Euro, die nicht ausreichend kommuniziert wurde und daher als unzulässig gilt. Auch die Befristung von Wizz Geschenkgutscheinen auf lediglich zwölf Monate wurde vom Gericht als unrechtmäßig eingestuft, da derartige Fristen die Rechte der Verbraucher unangemessen einschränken.

Besonders problematisch war zudem die Praxis von Wizz Air, Ticketkosten nicht in bar zu erstatten, sondern automatisch in Wizz Credits umzuwandeln, ohne dass die betroffenen Fluggäste dem zugestimmt hatten.

Darüber hinaus kritisierte der OGH mehrere versteckte Gebühren, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluglinie enthalten waren, sowie intransparente und schwer verständliche Vertragsklauseln. Auch die Verpflichtung der Kunden, Entschädigungsansprüche ausschließlich über die Wizz Air-Website oder ein gebührenpflichtiges Callcenter geltend zu machen, wurde für unzulässig erklärt.

Betroffene können Geld zurückfordern
Nach Verhandlungen mit der AK bietet Wizz Air nun eine Rückerstattung für alle betroffenen Kunden mit Wohnsitz in Österreich an, die seit 2019 unter den unzulässigen Gebühren und Klauseln gelitten haben. Wer am Flughafen eine Check-in-Gebühr bezahlt hat, kann den gesamten Betrag zurückverlangen. Ebenso sollen abgelaufene Geschenkgutscheine durch neue Codes ersetzt werden.

Im Fall der Wizz Credits haben Passagiere die Wahl, sich den Betrag entweder vollständig auf ein Konto ihrer Wahl überweisen zu lassen oder ihn auf ihrem Wizz Account gutschreiben zu lassen. Um die Rückerstattung zu beantragen, können sich Betroffene direkt an Wizz Air wenden und ihre Ansprüche über die Website der Airline geltend machen.

Wizz Air in Wien: Vom Expansionskurs zum Rückzug
Wizz Air gehört zu den größten Billigfluggesellschaften Europas und startete 2018 mit einer aggressiven Expansionsstrategie in Wien. Durch niedrige Ticketpreise trat die Airline in direkten Wettbewerb mit Ryanair und Austrian Airlines und baute ihre Basis am Flughafen Wien-Schwechat schnell aus. Innerhalb weniger Jahre stationierte das Unternehmen mehrere Flugzeuge in Wien und bot zahlreiche neue Flugverbindungen an.

Die Expansion hatte jedoch auch Schattenseiten. Schnell häuften sich Beschwerden über versteckte Gebühren, unklare Vertragsbedingungen und erschwerte Erstattungsverfahren. Bereits 2022 wurde Wizz Air von der AK abgemahnt, weil die Fluglinie während der COVID-19-Pandemie Ticketkosten nur in Form von Wizz Credits erstattete, anstatt den Passagieren eine Auszahlung in bar anzubieten.

Betroffene sollten jetzt schnell sein
2023 kam schließlich der Rückzug: Wizz Air stellte den Flugbetrieb in Wien weitgehend ein und verlegte die dort stationierten Maschinen an andere Standorte. Trotz dieser Entscheidung bleibt die Airline weiterhin mit einigen Verbindungen auf dem österreichischen Markt aktiv. Das aktuelle Urteil des OGH bestätigt nun endgültig, dass viele der bisherigen Geschäftspraktiken der Fluggesellschaft nicht rechtens waren. Die AK rät allen betroffenen Passagieren, ihre Ansprüche so bald wie möglich geltend zu machen.

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