Der grinsende Attentäter von Villach hat erneut Diskussionen über den Islam in Österreich entfacht. Die Kultusgemeinde Islamische Föderation (IF) fürchtet nun eine Instrumentalisierung ihres Glaubens. Der Islam sei in Wahrheit die „Religion des Friedens“.
„Die Islamischen Föderationen verurteilen die Terrortat in Villach auf das Schärfste und sind in den Gedanken bei den Opfern und ihren Angehörigen“, teilte die Kultusgemeinde in einer Aussendung am Montagvormittag in Reaktion auf den islamistischen Terror von Villach mit.
Durch den Terror werde versucht, „den Islam, die Religion des Friedens, erneut zu missbrauchen“. Die IF lehne Gewalt jeglicher Art ab. „Ziel von Terroristen ist es Angst, Misstrauen und Hass in der Gesellschaft zu schüren. Aus diesem Grund appellieren wir an Verantwortungsträger und Politiker unseres Landes, den Zusammenhalt zu stärken und zusammenzurücken.“
Betroffenheit in ganz Österreich
Umso wichtiger sei es, dass terroristische Absichten zur Spaltung der Gesellschaft keinen politischen Raum erhalten und Religionsgemeinschaften nicht pauschal verurteilt werden. „Die Islamischen Föderationen stehen für jede Zusammenarbeit und Kooperation bereit, die Einigkeit in der Gesellschaft zu festigen.“
Die Messer-Attacke löste in ganz Österreich Betroffenheit aus. Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sprach von perfidem Vorgehen und einer abscheulichen Tat. „Diese Gewalttaten, die unter missbräuchlicher Berufung auf den Islam begangen werden, haben mit den wahren Werten unseres Glaubens nichts gemein“, betonte IGGÖ-Präsident Ümit Vural.
Der Täter kam laut Innenministerium im Jahr 2020 nach Österreich. Ihm wurde Asyl gewährt. Dass der Verdächtige noch einen aufrechten Asylstatus hatte, liege an der weiterhin unüberschaubaren Lage in Syrien. Nach dem Sturz des Assad-Regime im Dezember 2024 wurden zahlreiche Aberkennungsverfahren eingeleitet.
Schutzstatus von Attentäter wird entzogen
„Allerdings ist die Lage in Syrien noch nicht abschließend geklärt“, so das Ministerium. Daher könne das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vorerst keine endgültigen Entscheidungen, wie etwa die Aberkennung des Schutzstatus, treffen. Im konkreten Fall ist die Lage aber eindeutig: „Der betroffene Syrer hat eine schwere Straftat begangen – einen Mord sowie mehrere Mordversuche. Sein Schutzstatus wird ihm daher selbstverständlich entzogen. Bevor jedoch eine Abschiebung erfolgen kann, muss er zunächst seine Haftstrafe verbüßen“, so das Innenministerium.
Die Ermittlungen nach dem islamistisch motivierten Terror-Anschlag in Villach, bei dem ein Asylberechtigter aus Syrien einen 14-Jährigen getötet und fünf weitere Menschen zum Teil schwerst verletzt hat, werden am Montag auf Hochtouren weitergeführt. Fortsetzen wird sich wohl auch die Debatte um eine Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik.
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