Ungewöhnlicher Fall

Chef erpresst: Richter hält sich für unzuständig

Oberösterreich
17.02.2025 13:59

Am Landesgericht Wels wurde am Montag ein außergewöhnlicher Fall verhandelt. Ein 43-jähriger Magistratsmitarbeiter soll den Direktor erpresst haben. Sein Ziel war es, die eigene Stelle zu pragmatisieren (unkündbar zu machen) und vier Kollegen zu befördern. Der Richter hielt sich aber für unzuständig – vertagt.

Mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz bzw. gesellschaftlichen Stellung soll ein Welser Magistratsmitarbeiter (43) seinen Vorgesetzten, den Magistratsdirektor Peter Franzmayr, zu erpressen versucht haben. Dadurch wollte er erreichen, selbst unkündbar zu werden, und vier seiner Kollegen eine bessere Stellung beschaffen. 

Anonyme Mails und Alias
Via E-Mail hatte er die Drohungen unter einem Decknamen verschickt. Sollte sich der Magistratsdirektor weigern, würde der Angeklagte nicht näher bestimmte Tatsachen und Bildaufnahmen bekanntgeben und öffentlich zugänglich machen – so die Anklage. 

Keine Erinnerung 
Der Magistratsdirektor gab jedoch nicht klein bei und informierte die Polizei. Der Angeklagte hatte zwar eine anonyme Mailadresse verwendet, wurde aber aufgrund einer hinterlegten Telefonnummer schnell zum Verdächtigen. Bei der Einvernahme gab er an, sich aufgrund von Alkoholmissbrauchs nicht daran erinnern zu können, ob er das Erpressungsschreiben verschickt habe.

Bis zu fünf Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft Wels erhob Klage wegen schwerer Nötigung und Erpressung. Dafür drohen dem 43-Jährigen im Falle einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Prozess ist aber vertagt worden. Der Grund: Der Einzelrichter hat sich für sachlich unzuständig erklärt. Denn, es gehe in dem Fall nicht nur um das Delikt der Erpressung, wie im Strafantrag festgehalten, sondern sogar um schwere Erpressung, wofür ein Schöffengericht zuständig sei, so der Richter.

Staatsanwältin und Verteidiger gaben zur Entscheidung des Richter keine Stellung ab.

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