Rechtsirrtum

Falsche Milde für verurteilten TikTok-Täter

Salzburg
18.02.2025 08:00

Das Landesgericht Salzburg reduzierte einem verurteilten Terror-Unterstützer auf seine Bitte hin die Geldstrafe, weil er ein Kind erwartet. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft korrigierte das Oberlandesgericht die Änderung. Laut der Entscheidung sei ein rechtlicher Fehler passiert. 

Ausgerechnet einem verurteilten IS-Unterstützer, der nachweislich Terror-Propaganda über die Social-Media-Plattform TikTok verbreitete, reduzierte das Landesgericht Salzburg die Geldstrafe: Statt 6840 Euro auf einmal hätte er nur mehr 4210 Euro in Raten zahlen müssen. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) grätschte noch ein und korrigierte die Änderung. Doch es stellt sich die Frage: Warum hat das Landesgericht Milde gegenüber einem Terror-Unterstützer gezeigt?

Um rund ein Drittel weniger 
Im Detail hat der Kosovare (28) im Jänner 2025, ein halbes Jahr nach der Verurteilung und zwei Monate nach der rechtskräftigen Bestätigung , eine „Herabsetzung der Tagessatzhöhe“ beantragt. Als Grund gab er Nachwuchs an: Seine Ehefrau erwarte ein Kind. Das wirke sich auf sein Einkommen aus. Das Landesgericht folgte der Bitte und reduzierte die Tagessatzhöhe der Strafe von 19 auf 11 Euro. Damals hatte der Kosovare neben 18 Monaten bedingter Haft auch eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 360 Tagessätzen zu je 19 Euro, in Summe also 6840 Euro, erhalten.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg legte Beschwerde ein. Und das Oberlandesgericht Linz strich daraufhin die Neubemessung der Tagessatzhöhe und damit die Reduzierung der Geldstrafe. Immerhin darf der Verurteilte die Strafe nun in 23 Raten abstottern. Laut einer Sprecherin des Landesgerichtes gehe es um einen rechtlichen Irrtum bei der Bewertung der Geldstrafe. Es sei dabei egal, ob es sich um einen Einbrecher oder Terror-Unterstützer handle. Bei Geldstrafen seien nur die Einkommensverhältnisse die Grundlage. In dem Fall hat das Landesgericht fälschlicherweise die neuen Einkommensverhältnisse berücksichtigt. Laut OLG seien aber jene zum Zeitpunkt des Urteilsverkündung heranzuziehen.

In Justizanstalt sitzt nur ein Terror-Verdächtiger
Stichwort Terror-Paragraf: Zurzeit befindet sich nur ein Terror-Verdächtiger in der Salzburger Justizanstalt bei rund 250 Gefangenen. Es handelt sich um jenen 21-Jährigen, der als Schläfer für Anschläge der Terrororganisation IS bereitstand und im Dezember verhaftet wurde. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft noch.

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