Im Prozess um einen Erpressungsversuch hat die Familie des deutschen Formel-1-Rekordweltmeisters Michael Schumacher Berufung gegen einen Teil des Urteils des Amtsgerichts Wuppertal eingelegt!
Die Berufung betreffe das Urteil gegen einen ehemaligen Angestellten einer Sicherheitsfirma, teilte Schumachers Managerin Sabine Kehm am Montag mit. Der Mann war am vergangenen Mittwoch wegen Beihilfe zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Die Familie zielt den Angaben zufolge auf eine Verurteilung wegen Mittäterschaft. Er war laut Anklage als Angestellter der Sicherheitsfirma mit der Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz beauftragt.
Corinna Schumacher: „Urteil viel zu milde“
„Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil“, sagte Corinna Schumacher, Ehefrau des Formel-1-Rekordweltmeisters, laut Mitteilung des Managements. „In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache.“ Schumacher forderte eine Strafe, „die eventuelle Nachahmer abschreckt“.
Der 53-jährige Hauptangeklagte, der mit der Veröffentlichung von privatem Bild- und Videomaterial gedroht hatte, war am Mittwoch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann und sein Sohn – ein weiterer Angeklagter – hatten dem Urteil zufolge versucht, 15 Millionen Euro von der Familie zu erpressen. Der Sohn wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Ski-Unfall Michael Schumachers im Jahr 2013
Michael Schumacher hatte bei einem Ski-Unfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitten. Er trat seither nicht mehr in der Öffentlichkeit auf. Die Familie macht zu seinem Gesundheitszustand keine Angaben.
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