„Krone“-Ombudsfrau

Fragwürdige Praxis: Rechnung für Gratis-Beratung

Ombudsfrau
19.02.2025 11:00

Nicht nachvollziehen können mehrere Kunden, warum sie von einem Grazer Vermögensberater bzw. Makler zur Kasse gebeten werden. Alle haben sich für den Kauf von Wohnungen interessiert. Geworden ist aus dem Geschäft nichts, weil es die Immobilien angeblich gar nicht gibt.

Leser Gerhard A. (Name geändert) schildert den Fall so. Er habe Ende November Kontakt mit einem Makler aus Graz aufgenommen, der in Innsbruck eine sehr günstige Immobilie angeboten habe. Dieser habe vorgeschlagen, in einem kostenlosen Beratungsgespräch via Videotelefonie über die Immobilie zu sprechen.

Aus Höflichkeit zugehört
„In diesem Gespräch stellte sich heraus, dass die besagte Wohnung gar nicht existiert. Stattdessen wollte er mir ein ,Rundum-sorglos-Paket’ verkaufen. Ich hätte eine vermietete Immobilie in Wien oder Graz kaufen sollen, die er gegen eine Gebühr weiter für den Käufer vermietet. Das entsprach zwar nicht meinen Vorstellungen, jedoch wollte ich aus Höflichkeit nicht sofort auflegen, sondern hörte mir geduldig die Ausführungen an“, so der Niederösterreicher.

„Von Kosten war keine Rede“
Einige Zeit später flatterte eine Rechnung ins Haus. 120 Euro sollte Herr A. bezahlen. Einerseits weil das kostenlose Beratungsgespräch um 20 Minuten überzogen worden sei, andererseits für eine „Konzepterstellung“, um die Herr A. gar nicht gebeten hatte. „Weder in den AGBs, noch beim Ausmachen des Gespräches war die Rede von Kosten, die außer der Maklerprovision entstehen könnten.“

Besonders komisch habe er gefunden, dass die angeblich nicht existente Immobilie Tage später wieder angeboten worden sei. Auf Anfrage rechtfertigte sich der Grazer Unternehmer damit, dass er als Vermögensberater aktiv sei. Herr A. habe ein 20-minütiges Einzelgespräch gebucht. In diesem sei er bezüglich möglicher Finanzierungsvarianten und Veranlagungen in Immobilieninvestments beraten worden.

Makler widerspricht
Auf seinen Wunsch habe man zudem eine auf ihn abgestimmte Prognoserechnung erstellt. Er sei im Vorfeld mündlich und schriftlich aufgeklärt worden, dass das Gespräch verrechnet werde, sollte er nicht innerhalb eines Monats eine Kaufentscheidung fällen.

Ob es die beworbene Wohnung wirklich gibt oder nicht, wird so beantwortet: Die Wohnungen würden dem Portfolio einer Immobilienbeteiligungsgesellschaft entstammen und seien unbefristet vermietet. Da Herr A. eine Eigennutzung anstrebe, sei er als potenzieller Käufer ausgeschieden.

Mehrere Betroffene
Auffällig ist, dass sich gleich mehrere Personen mit der gleichen Beschwerde bei der Ombudsfrau gemeldet haben. Alle haben sich für eine günstige Immobilie interessiert, die auf der Homepage des Unternehmens dutzendweise angeboten. Teils mit Symbolbildern, die als solche nicht gekennzeichnet sind.

Fachgruppe prüft
Auch die Angabe, dass es sich beim genannten Preis lediglich um einen Richtpreis bzw. um ein Mindestgebot handelt, findet sich erst ganz am Ende.  Patricia Reisinger von der zuständigen Fachgruppe der steirischen Wirtschaftskammer bestätigte uns, dass der Fall derzeit geprüft werde. 

Die Standesregeln der Immobilienmakler würden jedenfalls vorsehen, dass Symbolbilder auch als solche gekennzeichnet werden. Man darf gespannt sein, wie die Prüfung ausgehen wird.

Porträt von Ombudsfrau
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