Für viel Aufregung sorgte Ende August ein „Krone“-Bericht über einen damals 14-jährigen IS-Fanatiker, der im Justizzentrum Korneuburg in U-Haft gesessen ist, nachdem er im Netz IS-Inhalte geteilt haben soll und dort auch zur Tötung eines Wiener Stadtpolitikers aufgerufen hatte. Vor Schulstart wurde der Bursche enthaftet. Verwunderlich: Die Ermittlungen in dem Fall sind immer noch nicht abgeschlossen, dem Schüler wurde noch kein Prozess gemacht.
Nach dem erschütternden IS-Terroranschlag in Villach und der Festnahme eines 14-Jährigen, der ein Attentat am Westbahnhof geplant haben soll, überschlägt sich die Politik mit Ankündigungen und Vorschlägen, wie die Terrorbekämpfung in Österreich intensiviert werden soll. „Rasches und konsequentes Handeln“ wurde ausgerufen. Die Realität sieht offenbar anders aus. Etwa im Fall eines mittlerweile 15-jährigen Niederösterreichers, gegen den die Behörden wegen terroristischer Vereinigung und gefährlicher Drohung in Verbindung mit dem Waffengesetz ermittelt.
Tötungsaufruf und Gewaltvideos
Ende Juli wurde der junge IS-Anhänger mit afghanischen Wurzeln nach einem Hinweis aus Deutschland aus seinem Kinderzimmer heraus verhaftet und wegen Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr in U-Haft genommen. Pünktlich zum Schulstart wurde der IS-Fan aber am Ende der Sommerferien enthaftet.
„Er hat mit mehreren Accounts Nachrichten im Internet geteilt, worin der IS verherrlicht wird. Gefunden wurden Videos von Anschlägen und Flaggen des IS sowie auch Aufrufe zu Gewalt an Andersgläubigen“, erklärt ein StA-Sprecher damals. Besonders verstörend: Die Ermittler sollen auf dem Smartphone des Buben ein Bild, auf dem ein Wiener Stadtpolitiker rot eingeringelt ist, gefunden haben. Dazu ist eine Faustfeuerwaffe zu sehen und ein Tötungsaufruf zu lesen.
Sieben Monate für Handyauswertung
„Der Abschlussbericht von der Polizei wird in Kürze erwartet“, sagt Gudrun Bischof, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Korneuburg, auf „Krone“-Anfrage. Sieben Monate nahmen die Ermittlungen in diesem einen Fall bereits in Anspruch. Dem Vernehmen nach war die Auswertung der Datenträger, sprich des Smartphones des Buben, zeitaufwendig.
Der 15-jährige Schüler, der Anfang September unter Auflagen entlassen und mit einem Tastenhandy ausgestattet wurde, wartet unter seinen Mitschülern – die von den Vorwürfen nichts wissen – darauf, ob Anklage gegen ihn erhoben wird.
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